Sveamaus
Hallo, unser 3-jähriger Sohn hat eine Schimmelpilzallergie, die vom KiA festgestellt wurde. Meine anderen beiden Kinder haben zwar keine direkte Allergie, aber sind auch laufend erkältet, haben immer wieder Durchfall und sind sehr oft krank. Ich hatte den Vermieter schon sehr oft auf das Schimmelproblem aufmerksam gemacht, aber bis jetzt kam keine Reaktion. Heute wollte ich dann die Tapete im KiZi. abkratzen und bin dabei auf schwarzen Schimmel an der Wand gestoßen. Und jede Menge Stockflecken. Mir ist ganz anders, weil mein 3-jähriger Sohn mit seinem Bett genau an der Stelle geschlafen hat, wo der Schimmel am stärksten ist. Natürlich sind wir jetzt auf Wohnungssuche. Wir möchten gerne so schnell wie möglich raus aus der Wohnung. Können wir die Schimmelpilzallergie vom Kinderarzt bescheinigen lassen und so auch eher ausziehen oder müssen wir trotz der gesundheitlichen Probleme der Kinder die Kündigungsfrist einhalten? Das KiZi ist jetzt echt unbewohnbar, meine Kinder schlafen im Moment alle bei uns im Bett. Was raten Sie mir? Danke schon mal für die Antwort. LG M.
Hallo, Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung haben Sie nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Ausmaß, Umfang und Intensität der Beeinträchtigung). Im Fall Schimmel kann das eine akute Gesundheitsgefahr durch sogenannte Sporen sein. Ob dies bei Ihnen vorliegt kann vermutlich nur ein Gutachter oder das Gesundheitsamt feststellen.Das hängt von der Art und Menge der Sporen ab. Also schnellstens das Amt einschalten und nach dem Ergebnis schnellstens kündigen (Frist 14 Tage). Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein zusätzlichen Teil der Miete "zurück zu behalten" bis der Schaden behoben wird.Das wären bei Schimmel ca. 20 %. Zum Kinderarzt würde ich auch gehen um die Sache zu klären.Der kann auch bescheinigen, dass Kranheiten daher kommt. Liebe Grüsse, NB
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