DaMi101110
Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld und leider habe ich für meinen Fall online noch keine klare Antwort gefunden. Zu meiner Situation : Ich war in den letzten Jahren durchgängig beschäftigt, bin nun aber seit Mai diesen Jahres arbeitslos. Zudem bin schwanger und wir erwarten in Kürze unser Kind. Mein Mann hat soeben einen Job in Finnland angenommen, so dass wir im Januar für mindestens 2 Jahre nach Finnland ziehen werden. Habe ich nun noch einen Anspruch auf Elterngeld, oder verfällt dieser sobald wir in Finnland sind? Da ich in Finnland nicht erwerbstätig war gehe ich davon aus, dass ich dort auch keinen Anspruch auf eine solche Leistung habe. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen ! Viele Grüße Hannah
Halo, nein, kein Anspruch im Ausland. Liebe Grüße NB
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