Mitglied inaktiv
Guten Tag! Gesetzt den Fall, vor der Geburt würde in einem Betrieb Kurzarbeit eingeführt, wie würde dann das Elterngeld berechnet? Normalerweise zählt ja der Durchschnitt der letzten zwölf Monate. Was ist, wenn darin z.B. 2,5 Monate mit Kurzarbeit sind? Vielen Dank für die Beantwortung und viele Grüße, kallegrabowski
Hallo, dann ist Ihr Gehalt weniger und ich denke, Sie bekommen auch weniger Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, ich bin in der 22. SSW. Wir haben seit Mai 2009 Kurzarbeit. Wird das Elterngeld & Mutterschaftsgeld auf Basis des Kurzarbeitergeld gerechnet oder geht man von dem "normalen" Nettolohn VOR der Kurzarbeit (Durchschnitt letzte 12 Monate) aus? Vielen Dank
Hallo Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit in Kurzarbeit. Das Kurzarbeitergeld wird ja auf die Berechnung des Elterngeldes nicht angerechnet, so dass sich das zu erwartende Elterngeld bei mir extrem reduzieren wird! Das macht mir große Sorge. Ich frage mich, was ich tun kann, um die Einnahmen "zu erhöhen"... Ich könnte einen Minijob zusätzlich an ...
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Guten Morgen . Ich habe eine Frage . im Dezember habe ich Elterngeld plus, wo ich bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten kann. wegen Covid wird das Unternehmen der Kurzarbeit gemeldet. verspricht, einen ganzen Monat meines Baby lebensmonat auf Kurzarbeit zu verbringen. Ich habe gelesen in Partnerschaftbonus kann ich mehr als 30 Stunden und weniger al ...
Sehr geehrtes Frau RA Bader, Liebes Community, ich entbinde in ca. 3 Wochen und mein Ehemann würde gern Teilzeit (eventuell in Elternzeit) machen und dabei Elterngeld plus beziehen. Derzeit arbeitet er Vollzeit (40h - 2200 Euro brutto). Nun wurde bei ihm ab dem 1. März 2024 bis Ende des Jahres 50% Kurzarbeitzeit angeordnet (ca. 1100 Euro ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
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