Guten Tag! Gesetzt den Fall, vor der Geburt würde in einem Betrieb Kurzarbeit eingeführt, wie würde dann das Elterngeld berechnet? Normalerweise zählt ja der Durchschnitt der letzten zwölf Monate. Was ist, wenn darin z.B. 2,5 Monate mit Kurzarbeit sind? Vielen Dank für die Beantwortung und viele Grüße, kallegrabowski
Mitglied inaktiv - 06.12.2008, 11:05