kristine77
Hallo Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit in Kurzarbeit. Das Kurzarbeitergeld wird ja auf die Berechnung des Elterngeldes nicht angerechnet, so dass sich das zu erwartende Elterngeld bei mir extrem reduzieren wird! Das macht mir große Sorge. Ich frage mich, was ich tun kann, um die Einnahmen "zu erhöhen"... Ich könnte einen Minijob zusätzlich annehmen. Aber was ist z.B. mit einem "Putzjob", der nicht auf Minijob läuft, da eine Anmeldung zu viel Aufwand wäre? Oder eine vergütete Arbeit innerhalb der Familie? Wie müsste man das nachweisen? Freue mich auf eine Antwort!
Keine Antwort zu Schwarzarbeit
Mitglied inaktiv
Du musst für das EG Lohnabrechnungen mit einreichen - also: ja es wird geprüft. Mal abgesehen davon dass Arbeit ohne Anmeldung Schwarzarbeit ist. LG Sabine
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