Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Reduzierung der Tätigkeiten in der Elternzeit - Fristen?

Frage: Reduzierung der Tätigkeiten in der Elternzeit - Fristen?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, gibt es Fristen zu beachten, wenn man die Teilzeittätigkeit in der Elternzeit reduzieren möchte? Ich möchte von 30 Stunden auf Null reduzieren. Vielen Dank! Astrid18


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wegen der Haftung darf ich keine Fristen-Infos geben. Aber lesen Sie mal § 622 Abs 1 BGB Passen Sie auf, wie Sie das Schreiben formulieren (um nicht alles zu kündigen) Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, ich möchte 2 Monate Elternzeit/Väterzeit nehmen die auf den 1.LM und den 7.LM verteilt werden sollen. Während des 1.LM möchte ich gerne in Teilzeit mit 15 Wochenstunden bei meinem Arbeitgeber arbeiten und während des 7.LM komplett zuhause bleiben. Ist dies so möglch? Oder muss die Anzahl der Wochenstunden für einen mindest Zeitraum ...

Guten Tag, 1. Ist es möglich nach begonnener Elternteilzeit wieder davon zuruckzutreten und zuruck in die Elternzeit zu gehen (zb. Bei unerwarteten Betreuungsproblemen)? Wenn nicht gäbe es denn einen Anspruch die vereinbarte Stundenzahl zu reduzieren (zb von 25 auf 15 Stunden) oder hat der Arbeitgeber für das volle Jahr Anspruch auf die vereinbar ...

Vielen Dank fur Ihre Antwort Frau Bader, Mir ist jedoch noch folgendes unklar; 1. Hab ich Anspruch Elternteilzeit auch wieder auf eine geringere Stundenzahl reduzieren ? 2. Hab ich Anspruch wieder von der Teilzeit nach begonnener Tatigkeit zuruckzutreten und ganz in Elternzeit zu gehen ? 3. Kann ich bei Einreichen des 3. Elternzeitjahres wie ...

Hallo, Ende Mai 2015 endet meine Elternzeit. Ich versuche gerade eine Betreuung für meinen dann zweijährigen Sohn zu bekommen. Eine Tagesmutter verlangte nun von mir, dass ich mit meinem Arbeitgeber jetzt schon abkläre, dass ich dann nur noch 20 Wochenstunden und nicht mehr 40 machen will. Ab wann ist es sinnvoll mit dem Arbeitgeber sowas zu besp ...

Hallo Frau Bader, mein Mann hat eine Vollzeitarbeitsstelle und bis jetzt 2 Monate Elternzeit gehabt in denen er auch Elterngeld erhalten hat. Ich bin ebenfalls in Elternzeit und beziehe 12 Monate Elterngeld. Insgesamt bin ich 3 Jahre in Elternzeit. Hat mein Mann auch insgesamt 3 Jahre Elternzeitanspruch (ich meine nur ElternZEIT nicht Eltern ...

Hallo Frau Bader, ich habe grundsätzlich einen Arbeitsvertrag über 25h/Woche. Nun erwarten wir im Sommer unser erstes Kind. Ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen und nach dem ersten Jahr wieder in den Beruf einsteigen - mit einer reduzierten Stundenanzahl von 20h/Woche. Ist dies rechtlich möglich? Darf ich trotz bereits (vorab) bestehendem Teilz ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin zurzeit noch in Elterzeit dies endet nächstes Jahr in Juni. Meine Frage ist ich habe bevor ich schwanger wurde 30 Wochenstunden gearbeitet und möchte aber nächstes Jahr die Stundenzahl reduzieren auf 25 Wochenstunden. Meine Vorgesetzte hatte mir gesagt das wenn ich von der Elterzeit wieder komme mit 30 stunden an ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...

Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...