Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechtliches zur Schwangerschaft - wie absichern?

Frage: Rechtliches zur Schwangerschaft - wie absichern?

EKFan

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Hallo Frau Bader, meine derzeitige familiäre Situation ist recht ungewöhnlich, deshalb bin ich sehr froh dass ich dieses Forum gefunden habe und würde mich sehr freuen, wenn Sie mich beraten könnten. Ich bin "Noch" verheiratet, aber seit Beginn des Jahres getrennt lebend. Mein Mann und ich haben noch nichts in Richtung Scheidung in Angriff genommen, sind aber schon lange getrennt. Eigentlich gibt es auch keinen Grund für eine Scheidung, denn wir kümmern uns weiter gemeinsam um die Kinder usw. Was aber dazu kommt ist, dass ich seit einer Weile mit einer Frau liiert bin. Wir wünschen uns noch ein gemeinsames Kind und würden dies gern mit einem anaonymen Samenspender realisieren - meine Frage ist nun: Ich möchte natürlich meinem Noch Mann das Kind nicht unterschieben, aber auch nicht auf meine Familienplanung verzichten - gibt es einen Weg um ihn "herauzuhalten"? Danke und viele Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn das Kind während der Ehe geboren ist, gilt es automatisch als ehelich. Es ist also nicht möglich, ihn herauszuhalten. Dazu müsste die Scheidung rechtskräftig sein. Im übrigen ist die Geschichte mit der Samenspende in Deutschland rechtlich mehr als problematisch. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Ja, sich scheiden lassen. Vor einer möglichen Schwangerschaft. Du hast eine neue Beziehung, ihr wollt gemeinsam ein Kind, was für einen Grund soll es geben an der gescheiterten Ehe festzuhalten. Das sind viele Gründe für eine Scheidung. Und signalisiert auch den Kindern Klarheit und dass man gewisse Dinge ganz beenden muss und nicht nur halb. Eltern bleibt ihr ja dennoch. Er wäre der rechtliche Vater für das neue Baby, hätte das Sorgerecht mit und wäre finanziell zuständig.


Lina_100

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Warum sind Sie noch nicht geschieden, wenn Sie schon lange getrennt sind? Sollten steuerliche Vorteile der überwiegende Grund sein ist das Hinterziehung. Bringen Sie das Kind zur Welt ist Ihr Mann der rechtliche Vater, mit allen Konsequenzen, einschließlich einer ggf. notwendige Anfechtung.


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