Mitglied inaktiv
Hallo! Bin 22 jahre alt und in der 30 SSW. Mein Freund hat mich vor 2 Monaten verlassen. haben aber noch! guten kontakt. Nun meine Frage: Wie oft darf er unser Kind sehen, wenn es da ist? Und in welcher Art (Übernachtungen)? Darf er ihn nächsten Sommer in Urlaub mitnehmen? Darf ich allein den Vornamen bestimmen? Darf ich wieter wegzeihen ohne trifftigen grund? Wie oft dürfen seine Eltern das Kind sehen? Müssen meine Eltern, dann ihren enkel genauso oft sehen, oder dürfen sie mehr als seine Eltern? Mein ex wird wahrscheinlich homosexuell leben, ich habe damit ein tierisches Problem und könnte es kaum ertragen, wenn unser Sohn mal irgendwann mit ihm und seinem partner ein ganzes Wochenende verbringt und dort schläft! Kann ich da was gegen tun? Oder muss ich sowas zulassen? Vielen dank für die Hilfe
Liebe Alexandra, das kommt darauf an, wer das Sorgerecht hat. Das Sorgerercht hat erst mal die nichteheliche Mutter alleine. Wenn Sie das Sorgerecht teilen wollen, können Sie die Sorge mit dem KV teilen, selbst wenn Sie nicht mit ihm zusammen wohnen. Es muss eine öff. beurkundete Sorgerechtserklärung beim Notar oder zuständigen Jugendamt abgegeben werden. Die gemeinsame Sorge bleibt bestehen wie bei geschiedenen Ehegatten, es sei denn, ein Partner stellt einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht. Die gemeinsame Ausübung des Sorgerechtes bedeutet, dass über alle Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, gemeinsam eine Entscheidung getroffen werden muss (z.B. Schule, Ausbildung, Religion, Vermögensverwaltung, Namensfragen). Angelegenheiten des täglichen Lebens (z.B. Kleidungskauf, Besuch bei Verwandten) trifft der Elternteil alleine, bei dem sich das Kind aufhält. Bei einem gemeinsamen Sorgerrecht ist es möglich, eine Sorgerechtsvereinbarung (Bei JA oder Anwalt) zu treffen. Da werden für alle bindende Leitlinien (z.B. Aufenthalt, Umgangsrechte, Pflichten bei der Versorgung, Unterhalt) aufgestellt. Gruß, NB
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