Mitglied inaktiv
Hallo, möchte nach Ende meiner Elternzeit gern Teilzeit arbeiten. Arbeite in einer Kanzlei in Chemnitz, deren Hauptsitz in Düsseldorf ist. Weiß, dass u. a. mehr als 15 AN beschäftigt sein müssen, damit überhaupt ein Anspruch besteht. Meine Frage: Wie berechne ich die Zahl der Arbeitnehmer? Darf ich nur den Standort Chemnitz berücksichtigen, dort aber dann sämtliche Arbeitnehmer (also sowohl angestellte RAe als auch RA-Fachangestellte etc.)? Partner zählen nicht als AN, oder? Vielen Dank für Ihre Antwort. LG Mami-Madlen
Hallo, ob nur die am Standort zählen, kann man so einfach nicht sagen, dass hängt von der Gesellschaftsform ab. Vor Ort zählen alle mit einem Arbeitsvertrag, also nicht die PArtner. Gruß, NB
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Guten Morgen ich habe da mal eine Frage. mein Sohn wurde am 14.12. geboren. meine Elternzeit geht eigentlich noch bis zum 14.12. Nun habe ich ein Jobangebot mit 25 STd/ Woche. Möglichst schon ab dem 15.10. Ist es wegen dem Anrechnen des Elterngeldes egal ob ich zum 15.10 oder zum 01.11 anfangen würde? Oder wie ist es am besten?? Vielen Dank
Guten Morgen! Ich habe bei meinem Arbeitgeber zwei Jahre Elternzeit bis zum 08.06.2016 eingereicht. Das Elterngeld selbst lasse ich mir auf zwei Jahre auszahlen. Wenn ich in der Elternzeit arbeiten gehe, wird dies auf das Elterngeld angerechnet und das Elterngeld damit gekürzt - oder? Gilt dies auch noch nach einem Jahr? Der Elterngeldbezug ist ...
Hallo, mein Kind kommt im Dezember zur Welt. Ich werde mindestens 1 Jahr, maximal 2 Jahre Elternzeit nehmen. Ich sitze aktuell immer noch an meinem Elterngeldantrag und überlege wie ich mir das Elterngeld zusammen bastelte. Ich überlege ob ich 12 bzw. die 10 Monate Basiselterngeld beantrage oder 6 Monate Basiselterngeld und 12 Monate Elte ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...
Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
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Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
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