Mitglied inaktiv
Hallo, möchte nach Ende meiner Elternzeit gern Teilzeit arbeiten. Arbeite in einer Kanzlei in Chemnitz, deren Hauptsitz in Düsseldorf ist. Weiß, dass u. a. mehr als 15 AN beschäftigt sein müssen, damit überhaupt ein Anspruch besteht. Meine Frage: Wie berechne ich die Zahl der Arbeitnehmer? Darf ich nur den Standort Chemnitz berücksichtigen, dort aber dann sämtliche Arbeitnehmer (also sowohl angestellte RAe als auch RA-Fachangestellte etc.)? Partner zählen nicht als AN, oder? Vielen Dank für Ihre Antwort. LG Mami-Madlen
Hallo, ob nur die am Standort zählen, kann man so einfach nicht sagen, dass hängt von der Gesellschaftsform ab. Vor Ort zählen alle mit einem Arbeitsvertrag, also nicht die PArtner. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Guten Morgen ich habe da mal eine Frage. mein Sohn wurde am 14.12. geboren. meine Elternzeit geht eigentlich noch bis zum 14.12. Nun habe ich ein Jobangebot mit 25 STd/ Woche. Möglichst schon ab dem 15.10. Ist es wegen dem Anrechnen des Elterngeldes egal ob ich zum 15.10 oder zum 01.11 anfangen würde? Oder wie ist es am besten?? Vielen Dank
Guten Morgen! Ich habe bei meinem Arbeitgeber zwei Jahre Elternzeit bis zum 08.06.2016 eingereicht. Das Elterngeld selbst lasse ich mir auf zwei Jahre auszahlen. Wenn ich in der Elternzeit arbeiten gehe, wird dies auf das Elterngeld angerechnet und das Elterngeld damit gekürzt - oder? Gilt dies auch noch nach einem Jahr? Der Elterngeldbezug ist ...
Hallo, mein Kind kommt im Dezember zur Welt. Ich werde mindestens 1 Jahr, maximal 2 Jahre Elternzeit nehmen. Ich sitze aktuell immer noch an meinem Elterngeldantrag und überlege wie ich mir das Elterngeld zusammen bastelte. Ich überlege ob ich 12 bzw. die 10 Monate Basiselterngeld beantrage oder 6 Monate Basiselterngeld und 12 Monate Elte ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...
Hallo, ich habe noch 15 Rest Urlaubstage, die ich in Vollzeit erarbeitet habe. Dann war ich in elternzeit und beginne nun nach der elternzeit in Teilzeit (50%) zu arbeiten. was bedeutet das für meinen Rest Urlaub? Werden die 15 Tage entsprechend meiner jetzigen Teilzeit von 50% angepasst, also auf 30 Tage? Oder muss mein Arbeitgeber mir 15 ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Hallo Frau Bader, folgende Situation: ich bin für K1 in EZ bis 21.04.26. Ab 12.01.26 wollte ich auf Basis TZ während EZ wieder arbeiten. Ab 22.04.26 hätte ich die Teilzeit auf Basis Brückenteilzeit fortgesetzt. Nun bin ich wieder schwanger (Mutterschutz 22.05.26). Sollte ich nun, damit ich den vollen AG Zuschuss aus meiner VZ Tätigkeit vo ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...
Die letzten 10 Beiträge
- Berechnung Mutterschutzlohn im Beschäftigungsverbot
- Beendigung Teilzeit während Mutterschutz
- Erbe bei eventuellem Tod des Kindsvater
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform