Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Recht auf Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Recht auf Elternzeit?

Wasmussdasmuss

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Guten Morgen, Meine Luisa soll von der U3 in die Ü3 Gruppe im Kindergarten wechseln. Ich befürchte das dies schwierig wird. Sie ist dann 2,5 Jahre. Sollte es Probleme geben, so überlege ich noch mal Elternzeit zu nehmen um sie flexibler abholen zu können. Ich arbeite im öffentlichen Dienst, Verwaltung. Die erste Elternzeit nach der Geburt nahm ich beim vorherigen Arbeitgeber. Ich würde dann sozusagen den zweiten Block nehmen. Hab ich da einen Anspruch drauf? Arbeitsmäßig ist da Land unter und kein Ersatz da. Meine Frage ist der generelle Anspruch. Oder dürfen da betrieblichen Belange entgegenstehen? Also könnten die es ablehnen? Wie lange vorher muss ich dies anmelden? Ist es richtig das ich die Elternzeit für 36 Monate auf 3mal bis zum 6. Geburtstag verteilen kann? Lieben Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, könenn Sie tun mit Antragsfrist 7 Wo schriftlich. Der Ag hat kein Veto-Recht. Liebe Grüße NB


Dojii

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Du hast ein Recht auf deine restliche Elternzeit. Du musst sie nur rechtzeitig schriftlich beim Arbeitgeber anmelden, mind. 7 Wochen für Elternzeit vor dem 3. Geburtstag und 13 Wochen für Elternzeit nach dem dritten Geburtstag. Ggf. musst du dir vom alten Arbeitgeber eine Bescheinigung geben lassen, wie viel Elternzeit du bei ihm bereits verbraucht hast, damit dein neuer Arbeitgeber weiß, wie viel dir überhaupt noch zusteht.


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