Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Recht auf Arbeitslosengeld während Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Recht auf Arbeitslosengeld während Elternzeit

Eva-Luna

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Sehr geehrte Frau Bader, Meine Tochter ist vor fast genau einem Jahr geboren. Habe damals 2 Jahre Elternzeit (bis Mai 2014) beantragt, wollte jedoch nach 14 Monaten (Mai 2013) (da alleinerziehend stehen mir 14 Monate Elterngeld zu) wieder mit einer Teilzeitstelle einsteigen und erhielt prompt vor 3 Wochen einen Ablehnungsbescheid meines Arbeitgebers dazu. Muß hinzufügen, daß meine bisherige Vollzeitstelle durch eine neue Kollegin in Vollzeit, für 2,5 Jahre besetzt wurde. Mit dem Ablehnungsbescheid bin ich heute zum Arbeitsamt gegangen und mir wurde gesagt, das Arbeitslosengeld stehe mir nicht zu, da ich keine Kündigung habe, sondern mein Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Elternzeit nur ruhe. De facto stehe ich aber ab Mai ohne jegliche Einkünfte da und ohne Job und das bis zum Ende meiner Elternzeit. Habe ich tatsächlich keine Chance auf das Arbeitslosengeld in diesem Fall für ein Jahr, also bis Ende meiner Elternzeit? Vielen Dank jetzt schon für Ihre Hilfe und Grüße Eva


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Arbeitslosengeld kann man in der Elternzeit nicht bekommen, jedoch Teil – Arbeitslosengeld für die Zeit, die man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Oha, da hast Du eine falsche Information bekommen. Dir steht ALG1 für Teilzeit zu, also anteilig eben auf die Stunden runtergerechnet die Du anbieten kannst. Geh morgen noch einmal hin und bitte um eine schriftliche Ablehnung, damit Du dem widersprechen kannst. Kannst Du denn Betreuung nachweisen ? Das ist wichtig dabei. Und vom Arbeitgeber eine Genehmigung dass Du woanders Teilzeit in Elternzeit arbeiten gehen darfst brauchst Du.


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