Anitjes
Hallo, mein Arbeitsvertrag läuft 4 Monate nach meinem Mutterschutz aus. Da ich dann in keinem Arbeitsverhältnis mehr stehe, erhalte ich auch nur noch die 300 Euro Mindest-Elterngeld, richtig? Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld oder geht das nicht, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stünde wegen dem Baby? Gruß Anitjes
Hallo, nein, falsch. Sie bekommend as EG berechnet nach Ihrem Lohn vor der Geburt weiter. ArbGeld 1 bekommen Sie aber nicht, da Sie ja dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Stimmt nicht. Du bekommst bis zum ersten Geburtstag Elterngeld. Ganz normal. Solltest aber schauen es vielleicht splitten zu lassen, denn nach dem Elterngeld und ohne Arbeitgeber musst Du sonst die Krankenkasse selbst bezahlen. ALG1 bekommt nur der der auch arbeiten will und Kinderbetreuung nachweisen kann.
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