Mitglied inaktiv
Leider wurde die Regelung zum Bundeserziehungsgeld geändert. D.h. für uns leider, dass wir beim 2. Kind, das im Mai auf die Welt kommt keinen Cent mehr bekommen. Ich werde erst am 1.1. wieder in meinem bisherigen Arbeitsverhältnis arbeiten. Kann ich mich von Juli bis Dezember arbeitslos melden. Und habe ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Mitglied inaktiv
dazu hätte ich auch eine frage... steht mir (eheähnliches Verhältniss/mann student/kein bafög) arbeitslosengeld 2 bzw. arbeitslosenhilfe zu? lg diana
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