Ine1988
Hallo, meine Elternzeit geht bis Januar 2017. Ab Frühjahr 2016 wollte ich bei meinem AG in Teilzeit arbeiten. Dies wurde nun abgelehnt. Ohne Gründe. Ich weiß ich könnte dagegen gerichtlich vorgehen. gibt´s noch ne andere Möglichkeit außer sich anderweitig bewerben? steht einem ALG zu? (ich denke ja nicht , hatte es aber schon öfter gelesen)
Hallo, er darf nur aus betrieblichen Gruenden ablehnen. Ansonsten koennen Sie sich etwas bei einem anderen AG suchen. Oder Teil-ArbGeld 1 bekommen Liebe Gruesse NB
Sternenschnuppe
Ja, wenn Du mindestens 15 Stunden die Woche arbeiten kannst und entsprechende Kinderbetreuung nachweisen kannst, dann kannst Du ALG1 beantragen. Bekommst es dann anteilig der Stunden. Dein AG muss schriftlich ablehnen und einem Nebenjob in Elternzeit zustimmen.
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