Frage:
Arbeitslosengeld während Elternzeit beziehen.
Hallo Frau Bader!
Ich wollte ursprünglich nach einem Jahr Elternzeit wieder in Teilzeit in meinem Job durchstarten. Leider klappt das jetzt nicht. Es ist einfach keine Stelle in unserem Betrieb frei. Insgesamt sind in dem Betrieb ca. 55 Mitarbeiter.
Ich habe zwei Jahre Elternzeit eingereicht habe aber direkt immer dabei gesagt, dass ich nach einem Jahr in Teilzeit wieder anfangen möchte.
Könnte man jetzt theoretisch die Elternzeit auf 1 Jahr verkürzen und sich eine Kündigung aussprechen lassen vom Arbeitgeber, damit ich Arbeitslosengeld beziehen kann?
Soll natürlich nur übergangsweise sein bis ich einen neuen Job in Teilzeit gefunden habe. Bin auch schon fleißig dabei Bewerbungen zu schreiben nur ist es nicht so leicht, selbst als qualifizierte Arbeitskraft, einen Job zu finden. Ich denke, dass es viel daran liegt, dass wir erst ein Kind haben und viele Arbeitgeber einfach denken, dass ruckzuck das zweite Kind kommt.
Ich möchte nicht zwingend zu meinem alten Arbeitgeber zurück und ich bin mir auch der Nachteile bewusst wenn man sich kündigen lässt.
Ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Ich würde nicht fragen wenn es nicht echt finanziell sehr eng werden würde. Und ich will auf gar keinen Fall auf Dauer Arbeitslosengeld beziehen. Wäre sicher nur für einen kurzen Zeitraum. Habe leider erst jetzt erfahren, dass ich zum Januar nächsten Jahres nicht in Teilzeit arbeiten kann. Und da ist es schon recht knapp bis dahin eine neue Arbeitsstelle zu finden.
VG und vielen DANK schon mal für Ihre Auskunft
von
kathy5960
am 13.11.2014, 20:45
Antwort auf:
Arbeitslosengeld während Elternzeit beziehen.
Hallo,
wenn Sie in der EZ für Tz arbeiten könnten, weil das Kind betreut ist, muss der AG betriebliche Gründe nennen, wenn er Sie nicht beschäftigen will.
Wenn diese hat, können Sie für diese zeit ArbGeld 1 bekommen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.11.2014
Antwort auf:
Arbeitslosengeld während Elternzeit beziehen.
Du musst gar nicht kündigen.
Man kann auch ALG1 in Elternzeit bekommen.
Lass es Dir von Deinem Arbeitgeber schriftlich geben, sofern Du es noch nicht hast, Kinderbetreuung kannst dann ja auch nachweisen und dann kannst Du ALG1 beantragen.
Vielleicht ergibt sich was bei Deinem AG in der Zwischenzeit. Wenn Du was Neues findest kannst Du immernoch kündigen.
So umgehst Du eine Sperre und hast AG1 noch in der Hinterhand.
Würdest Du wieder schwanger werden, dann könntest Du sogar zum neuen Mutterschutz die Elternzeit bei AG1 beenden und würdest vollen Mutterschutzlohn bekommen.
von
Sternenschnuppe
am 13.11.2014, 21:10
Antwort auf:
Arbeitslosengeld während Elternzeit beziehen.
Wirklich? Hätte nicht gedacht, dass das möglich ist. Was muss mir der Arbeitgeber denn genau schriftlich bestätigen? Einfach nur, dass ich keine Teilzeitstelle bekommen kann. Und das geht wirklich auch wenn ich noch in Elternzeit bin? Wäre echt super dann könnten wir zumindest ein zwei Monate überbrücken und ich könnte wieder ruhig schlafen. GLG
von
kathy5960
am 13.11.2014, 21:26
Antwort auf:
Arbeitslosengeld während Elternzeit beziehen.
Ja, das geht, ganz sicher.
Er muss bestätigen dass er Dich aus betrieblichen wichtigen Gründen nicht beschäftigen kann.
Und Dir erlauben woanders zu arbeiten in Elternzeit.
Mit dem Nachweis der Kinderbetreuung stehst Du dann dem Markt zur Verfügung und hast somit aucb Anspruch auf ALG1.
von
Sternenschnuppe
am 14.11.2014, 07:11
Antwort auf:
Arbeitslosengeld während Elternzeit beziehen.
Hey! Aber Anspruch habe ich doch nur wenn ich quasi alleine mit Kind bin und keine Einnahmen habe, oder? Mein Freund und ich wohnen nämlich zusammen und er hat ja ein Einkommen und ich vermute mal, dass das für uns beide zusammen dann für das Arbeitsamt ausreicht. Oh man das ist so ärgerlich. Ich hoffe echt, dass ich noch eine Arbeitsstelle finde bis Januar. GLG
von
kathy5960
am 14.11.2014, 07:52
Antwort auf:
Arbeitslosengeld während Elternzeit beziehen.
Aber nicht bei ALG1.
von
Sternenschnuppe
am 14.11.2014, 08:56
Antwort auf:
Arbeitslosengeld während Elternzeit beziehen.
Hallo Frau Bader!
Ich habe heute mit dem Arbeitsamt gesprochen und auch da die Frage gestellt. Da meinte der Mitarbeiter zu mir, dass ich nur ALG1 bekommen kann wenn ich eine Kündigung vorliegen habe. Bin mir aber nicht sicher, ob der Mitarbeiter da die richtige Auskunft gegeben hat. Er kam mir etwas überfordert vor. Er musste mehrmals während des Gespräches Rücksprache halten.
Will nur sichere gehen, dass die mich nachher beim Arbeitsamt nicht abwimmeln.
Ich habe jetzt von meinem AG schon mal eine Bescheinigung angefordert, dass die mich vorerst aus betrieblichen Gründen nicht in Teilzeit ab Jan. beschäftigen können.
Ich hoffe echt, dass das mit dem ALG1 klappt. Schreibe zwar regelmäßig Bewerbungen aber bisher nur Absagen ... bzw. auch schon Zusagen, dass ich ab Mitte nächsten Jahres anfangen kann. Das Problem dabei ist nur, dass ich dann trotzdem ein halbes Jahr ohne Geld auskommen muss.
Muss ich sonst ggf. meinen AG bitten mir eine Kündigung zu geben? Oder raten sie mir davon ab.
LG und vielen DANK nochmal für Ihre Antwort.
P.S.: Echt super, dass es hier einen so tollen Service gibt. :-)
von
kathy5960
am 17.11.2014, 13:24