La_Latina
Liebe Fr. Bader, bei unserem Kind sind bei einer Routineuntersuchung Verhaltensauffälligkeiten festgestellt worden, die weiter abgeklärt werden sollen. Um auf das Gespräch mit Psychologen vorbereitet zu sein, wollte ich die Beobachtunsbögen aus dem Kindergarten einsehen um festzustellen, ob es auch dort so auffällig ist und wie es der Kindergarten bewertet. Ein Gespräch mit der Erzieherin gab es (zwischen Tür und Angel) und sie sagte auch, sie sehe auch Auffälligkeiten, dürfe mir aber die Bögen nicht zeigen bzw. Kopien aushändigen. Kann es sein, wenn ich zum Wohle meines Kindes agiere, dort so ausgebremst zu werden? Die Erzieherin versteht mich sogar, aber von Leitungsebene sei es untersagt. Bevor ich mit der Kindergartenleitung rede, wollte ich jetzt die rechtliche Einschätzung. Es geht schließlich um die Daten und Gesundheit meines Kindes!
Hallo, ich schließe mich meinen Vorrednerrinnen an. Und ich würde das Ganze schriftlich machen. Liebe Grüße NB
Späti79
Hallo. Ich bin auch Erzieherin und natürlich können die Eltern in die Bildungsdokumentation jeder zeit Einsicht haben. Diese Doku kann nach der Kita-Zeit auch den Eltern mitgegeben werden, da es die Doku über ihr Kind ist.
drosera
Hallo! Das ist im Bundesdatenschutzgesetz Paragraph 34 geregelt (alternativ auch in der DSGVO): Auskunftsanspruch, welche personenbezogene Daten gespeichert sind - auch analog. Als Sorgeberechtigte kannst du diesen Anspruch deines Kindes gegenüber der Kita geltend machen.
Soraya14
Hallo! Ich bin auch Erzieherin und bei uns haben die Eltern das Recht, jederzeit die Akten einzusehen und bekommen sie am Ende der Kitazeit ausgehändigt. Liebe Grüße...
Itzy
Auch bei uns würdest du bei Anfrage eine Einsicht bekommen. Ausserdem liegen diese immer bei den Elterngesprächen (2x pro Jahr) vor. Und am Ende der Kiga Zeit bekommen wir die ausgehändigt. Besteht drauf!
La_Latina
Danke schon mal für eure Antworten! Das bestätigt mich auch. Warum sollte ich nicht die Aufzeichnungen über mein Kind einsehen können... Ich werde da auch nicht locker lassen, wollte nur von einer Rechtsexpertin Bestätigung haben.
Pamo
Beantrage die Akteneinsicht in einem kurzen, formlosen Schreiben. Schriftlich werden sie dich weniger leicht verscheißern können.
luvi
Hallo, Ihr als Sorgeberechtigte habt das Recht, Akteneinsicht zu bekommen. Wenn ihr wollt, müssen sie sie euch auch in Kopie aushändigen. Es wundert mich, dass der Kindergarten da drauf so beharrt. Die Datenschutzverordnung ist doch derzeit in aller Munde. Da ist das geregelt. LG luvi
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