Mitglied inaktiv
Welche Chanche habe ich eigentlich bzw. auf was kann ich mich berufen, wenn ich die Grundschule ändern möchte, also wenn ich meine Tochter nicht in die Grundschule gehen lassen möchte, welche für unser Einzugsgebiet zuständig ist, sondern in eine, die uns aus familiären und berufliche Gründen eher zusagt? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir einen Tipp geben könnten, an wen ich mich wenden kann, bzw. wer mir helfen kann, wenn mein Antrag abgelehnt wird. Vielen Dank Jana.
Liebe Jana, stellen Sie einen schriftl. Antrag, dann bekommen Sie eine schriftl. Antwort. Und die muss eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. Darin steht, anwen Sie sich wenden können. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Zuständig ist das jeweilige Schulamt der Stadt. Wir haben unseren Sohn auf eine andere als die vorgesehene Schule bekommen mit der Begründung, daß die Schule im Einzugsbereich nur bis 14 Uhr Betreuung anbot und die jetzige Schule bis 16 Uhr. Zu dem Zeitpunkt war ich schwanger und arbeitslos, aber da wurde nicht groß nachgefragt und 4 Jahre sind außerdem lang-da könnte sich vieles ändern. Günstig wäre auch, wenn eine private Betreuung (!) im Einzugsbereich der Wunschschule wohnt und das Kind einen sichereren, kürzeren Weg dorthin hat. Dazu ist im Regelfall nur eine formlose, schriftliche Bestätigung der betreuenden Person vorzulegen.
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