Elmar77
Hallo! Hatte bei meinem Arbeitgeber nach einem Minijob für nach der Elternzeit angefragt. Der hat dieses abgelehnt und mir erklärt, dass er nur eine Vollzeitstelle für mich hat und ich somit das Arbeitsverhältnis nun kündigen müsse. Meine Frage: Hätte er mir nicht eigentlich eine Teilzeitstelle anbieten müssen? Und falls ja (evtl. könnte ich die annehmen), müsste ER mir dann nicht kündigen? Dann würde mir doch auch Arbeitslosengeld zustehen oder? Vielen Dank und Gruß
Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
Hallo tz muss er ab einer bestimmten angestelltenanzahl anbieten können,wie das genau läuft kann dir sicher fr. bader sagen. kündigen muss er dir nicht,da du deine stelle nach der ez antreten muss und wenn du es nicht kannst,wegen betreuung usw.dann müsstest du kündigen. er hält dir deinen alte stelle ja frei.
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