Hallo Frau Bader,
danke für die Antwort.
Was ist wenn ich jetzt wieder die 30 h einhalte?
Kann der AG rückwirkend EZ aufheben?
Ich habe vor die EZ um 1 Jahr zu verlängern (habe erst 2 Jahre beantragt).
Ist diese dann auch in Gefahr?
Viele Grüße
ursprüngliche Frage:
Re: Elternzeit Aberkennung?
Hallo Frau Bader,
danke für die Antwort.
Was ist wenn ich jetzt wieder die 30 h einhalte?
Kann der AG rückwirkend EZ aufheben?
Ich habe vor die EZ um 1 Jahr zu verlängern (habe erst 2 Jahre beantragt).
Ist diese dann auch in Gefahr?
von
sebiotec
am 10.01.2018, 18:21
Antwort auf:
Re: Elternzeit Aberkennung?
Hallo,
ich würde mich bedeckt halten und in Zukunft die Zeiten einhalten.
Ansonsten kann der Arbeitgeber nach meinem Dafürhalten rückwirkend die Elternzeit beenden, dies aber nicht unbegrenzt, es kommt auch drauf an, was dazu im Vertrag geregelt ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.01.2018
Antwort auf:
Re: Elternzeit Aberkennung?
Es heißt im Schnitt. Rechne mal nach wie viele Arbeitstage du in den letzten Monaten hattest und wie viele Wochen Es gibt nur einen !!! Monat im Jahr der "nur" 4 Wochen hat - und das ist der Februar. Und selbst der hat alle 4 Jahre einen Tag mehr. In jedem anderen Monat hat man mehr wie 4 Wochen - und damit kann man dann auch mehr wie 120 Std in dem Monat arbeiten. Im Schnitt ist man so bei 129 Std im Monat - grob gerechnet bei 52 Wochen im Jahr.
Ich arbeite wirklich nur 30 Std die Woche weil feste Arbeitszeiten - und trotzdem bin ich fast jeden Monat bei über 120 Std, das kommt einfach schon dadurch das eben Kalendermonate selten aus glatten 4 Wochen bestehen.
Also alles OK Du musst nichts befürchten.
Mitglied inaktiv - 10.01.2018, 18:41
Antwort auf:
Re: Elternzeit Aberkennung?
OK Danke schonmal. Ich habe diese Angst, weil ich halt Gleitzeit aufgebaut habe. Dachte: die baue ich gleich nächsten Monat wieder ab: denkste. Mehr arbeit. Dann habe ich den Überblick verloren.....und nun rückblickend würde ich keine Stunde mehr "mehr" arbeiten..... Habe halt Angst weil die Behörde die Unterlagen anfordert und nachrechnet... und da weiss ich nicht ob gleich alles Elterngeld zurückgefordert werden kann oder ob das dann für den Monat der Überschreitung der Fall wäre...
von
sebiotec
am 10.01.2018, 18:58
Antwort auf:
Re: Elternzeit Aberkennung?
Habe grade eben nochmal eine Abrechnungen nach Deinen Gesichtspunkten angeschaut Danyshope. Mein AG listet das sogar noch anders auf:
August 2018: Istzeit: 141,69, Sollzeit: 138,0 --> Gleitzeitaufbau 3,69 Stunden
von
sebiotec
am 10.01.2018, 19:04
Antwort auf:
Re: Elternzeit Aberkennung?
Ähmmm, das sind aber andere Zahlen wie die du die weiter unten geschrieben hast. Da sagst du was von 124 statt 120 Std- 138 Std bzw über 140 sind da schon eine andere Hausnummer.
Da könnte dann wirklich Ärger drohen...
Mitglied inaktiv - 10.01.2018, 19:11
Antwort auf:
Re: Elternzeit Aberkennung?
Ich hatte das grade geprüft. Die ersten Zahlen war die theoretische Berechnung was sein müsste: 4 Wochen à 30 Stunden ergibt 120 und ich habe ca. 4 mehr Überstunden....
von
sebiotec
am 10.01.2018, 19:20