Sehr geehrte Frau Bader,
im Mutterschutzgesetz steht, dass eine Schwangere nicht mit Arbeit beschäftigt werden darf, bei der sie z.B. giftige Gase einatmet. Dies wäre ja durch Passivrauchen der Fall.
Wie ist es, wenn nicht am Arbeitsplatz selbst, jedoch in allen Aufenthaltsräumen geraucht wird, wo eine Schwangere z.B. kurze Pausen macht, bzw. durchgehen muss um auf die Toilette zu gelangen...
MfG
Mitglied inaktiv - 17.03.2012, 18:31
Antwort auf:
Rauchen - nicht am Arbeitsplatz, jedoch in allen Aufenthaltsräumen, Flur...
Hallo,
Im Mutterschutzgesetz und in der Arbeitsplatzverordnung wird der Arbeitgeber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass am Arbeitsplatz nicht geraucht wird bzw. die Beschäftigten wirksam vor Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt werden.
Die Politik hat die Risiken des Rauchens erkannt. Die Bundesregierung setzt durch den Beschluss eines "Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens" ein entsprechendes Signal.
Aber man muss sich eben wehren, um es durchzusetzen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.03.2012
Antwort auf:
Rauchen - nicht am Arbeitsplatz, jedoch in allen Aufenthaltsräumen, Flur...
Ich würde mir das auch nicht als nichtschwangere Erlauben
von
TinaDA35
am 18.03.2012, 10:46