Mitglied inaktiv
Hallo, ich Mutter von zwei Jungen (8/02 und 4/04) bin jetzt wieder in der 11/12. Schwangerschaftswoche. Ich hätte da zwei Fragen: 1. Ende April endet die Elternzeit vom Kleinen, so dass ich dann wieder für ca. vier Monate arbeiten gehen "muss". Natürlich ist in meiner Firma (obwohl es sich um eine relativ grosses Dienstleistungsunternehmen handelt) keiner begeistert, dass ich für vier Monate kommt. Ist mir aber auch egal, dass Geld ist uns wichtiger. Jetzt zu meinem Problem: Ich arbeite in einem Aussendienstbüro (umgebaute 3-Zimmerwohnung ohne Klimaanlage etc.) mit drei weiteren Mitarbeitern. Von den dreien sind zwei starke Raucher, die schon jetzt Sprüche fallen lassen haben, wie: Wir hören in unserem Zimmer nicht auf zu rauchen, wenn die wiederkommt etc. Da es sich bei dem Büro um eine "normale" Wohnung handelt, stinkt es dann natürlich überall, auch wenn sie "nur" in ihrem Büro rauchen. Ich verstehe es sowie so nicht, dass noch in einem Dienstleistungsunternehmen, wo Kunden kommen, geraucht werden darf. Was mich aber vielmehr stört ist, dass ich mit den Rauchern den ganzen Tag zusammenarbeiten muss. Mir wird allein von dem Geruch übel. Kann ich denn darauf bestehen, dass im gesamten Büro nicht mehr geraucht werden darf oder lasse ich mich dann krank schreiben, wenn die nicht aufhören??? 2. Da ich jetzt gute 4,5 Jahre zu Hause war und "nur" gute vier Monate vollzeit arbeiten gehe, wie errechnet sich dann mein Elterngeld? Es werden ja die letzten 12 Nettogehälter zu grunde gelegt. Werden dann die 8 Monate vor der ersten Elternzeit (d.h. von vor 4,5 Jahren) und die vier Monate von jetzt zugrunde gelegt? Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, 1. Arbeitsrechtlich ist der Schutz vor dem Rauchen am Arbeitsplatz gesetzlich verankert, was allerdings weit ausgelegt werden darf. Zu hundert Prozent vor dem "Blauen Dunst" geschützt sind schwangere Frauen - sie müssen absolut rauchfreie Arbeitsplätze zugewiesen bekommen. An allen anderen Arbeitsplätzen ist Rauchen dann gestattet, wenn durch Be- und Entlüftung die Raucher von den Wirkungen des Rauches geschützt werden. Dass diese Regelung für Nichtraucher nicht immer zufriedenstellend ist, zeigt sich unter anderem auch daran, dass selbst nach zwei Stunden Lüften in den meisten Räumen noch immer die Schadstoff-Grenzwerte überschritten werden. 2. Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 € Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Es kommt noch dazu, dass ich ständig in die Raucherbüros reingehen muss, da dort mein Arbeitsmaterial, wie Akten etc. stehen. Auch stehen die Büros der Raucher offen, da wir einen regelmässigen Kundenverkehr haben und somit dann das gesamte Büro nach rauch stinkt. Vor der ersten Geburt war ja auch mein Zimmer ein rauchfreies Zimmer, dennoch hat nach Feierabend meine ganze Kleidung nach rauch gestunken. Mittlerweile bin ich so empfindlich was Zigarettengestank angeht, dass mir regelrecht übel davon wird.
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