Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Prozedere nach Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Prozedere nach Elternzeit

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Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet am 31.12.09 und nach dem 1. Gespräch mit meinem Arbeitgeber stellt sich heraus, daß eine Weiterbeschäftigung möglicherweise nicht möglich sein wird, da mein Arbeitgeber mir nur meine alte Vollzeitstelle anbieten möchte, ich jedoch nur eine Teilzeitstelle wg. des langen Fahrtweges und der Betreuungszeiten annehmen kann (und auch möchte). Nun ist die Frage, wie es nach dieser Erkenntnis weitergeht: Wird mein Arbeitgeber mir kündigen oder läuft es auf einen Aufhebungsvertrag hinaus? Im Falle eines Aufhebungsvertrages: Inwiefern habe ich Anrecht auf eine Abfindung vor dem Hintergrund, daß wg. der akt. wirtschaftlichen Lage im Unternehmen bereits an Mitarbeiter wg. eines Aufhebungsvertrages mit Abfindung herangetreten wurde. Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort. Freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, besteht vielleicht ein Anspruch auf TZ? Ansonsten müssen rechtlich Sie kündigen, da Sie den Vertrag nicht mehr erfüllen können.Anspruch auf Abfindung werden Sie dann nicht haben. Liebe Grüsse, NB


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hallo, mir geht es genauso. möchte gerne auch Teilzeit arbeiten aber mein Arbeitgeber lehnt dies ab. ich rate dir keinen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, denn hast du 3 Monate eine sperre vom Arbeitsamt. ich würde dir raten woanders eine Stelle zu suchen. Gruß


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Hallo, danke für den Tip. Hatte gestern mit dem Arbeitsamt telefoniert und man hatte mir versichert, daß wenn im Aufhebungsvertrag stünde, daß die Fa. mir keine TZ anbieten kann und dies mit meinem Fahrtweg und Betreuungszeiten unvereinbar ist, würde keine Sperre eintreten. Würde hoffen, daß das nachher nicht wieder Auslegungssache íst.


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Hinsichtlich der Sperrzeit hast Du eine korrekte Auskunft bekommen. Allerdings sollte man beachten, dass ALG nur anteilig gezahlt wird, wenn Du nicht in Vollzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Wenn Du Deinen Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen kannst (=nicht mehr Vollzeit arbeiten kannst) mußt DU kündigen und NICHT der AG. Einen Anspruch auf eine Abfindung hat man generell nicht. Der AG könnte dies anbieten, muß es natürlich nicht. Deine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der Elternzeit- was ja bereits zu spät ist. Ich würde mich mit dem AG in Verbindung setzn um ggf. einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Wichtig ist: Danach SOFORT zur Agentur für Arbeit. Bist Du Dir sicher, dass Dein AG Dir keinen TZ- Arbeitsplatz zur Verfügung stellen muß? www.teilzeit-info.de Grüßle, Maike


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Hallo Maike, ja, hab mir das ALG schon kalkulieren lassen, ist natürlich nicht die Welt, insbesondere vor dem Hintergrund der Teilzeitverfügbarkeit wie von Dir angemerkt, und dadurch daß durch die Dauer der Elternzeit ein fiktives Bruttogehalt zur Berechnung angenommen wird, das die Hälfte (!) von meinem tatsächlichen beträgt. Die die Firma mehrere Hundert Mitarbeiter in einem großen Verbund von über 2000 MA beschäft, hätte ich unter "normalen" Umständen wohl Anspruch auf TZ. Da aber in "meiner" Abteilung mittlerweile zwei Elternzeit-Stellen wieder zu besetzen sind, geht dies nur über eine Vollzeitstelle, wodurch mein Chef dann nicht noch zusätzlich eine Teilzeitstelle mir anbieten kann vor dem Hintergrund, daß in der Firma zur Zeit Kurzarbeit zum Tragen kommt. Da ich gehört habe, daß man aber an MA mit Aufhebungsvertrag + Abfindung herangetreten ist, wäre meine Hoffnung, daß auch für mich eine Abfindung herausspringen könnte. Aber ich befürchte, daß der Arbeitgeber am längeren Hebel sitzt (Bemerkung mir gegenüber: Wir haben Ihnen Ihre alte Stelle angeboten, damit haben wir in der akt. Situation unser möglichstes getant, wenn sie dies nicht annehmen können oder wollen, können wir uns gerne über einen Aufhebungsvertrag unterhalten, jedoch OHNE Abfindung). Ja ja, theoretisch wird ja sooo viel verbessert für Familien und Mütter, aber in der Praxis sieht's dann doch anders aus. Viele Grüße Deborah


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Hallo Deborah, ich würde mich mit dieser Begründung nicht abspeisen lassen. Wenn Du ohnehin nichts zu verlieren hast teile schriftlich mit, dass Du TZ arbeiten willst und warte, was man Dir schriftlich anwortet. Danach könntest Du immernoch klagen- was hast Du schon zu verlieren? Vielleicht bietet man Dir dann doch noch eine Abfindung an. Viel Erfolg!


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Hallo, danke für die Mutmach-Mail. Habe heute Morgen einen Termin mit unserer Personalabteilung, weil ich mein Begehr ja schon schriftlich eingereicht und auch ein Gespräch mit meinem Chef hatte; jetzt will man schauen, wie man für beide Seiten akzeptabel aus der Sache rauskommt - bin mal gespannt was das heißt... Bin gerade noch im Netz, um mich nochmal genau über das Teilzeitgesetz zu erkundigen, um nicht nur mit diffusem Halbwissen zu glänzen ;-). Grüßle


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