Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Prozedere nach Elternzeit

Frage: Prozedere nach Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet am 31.12.09 und nach dem 1. Gespräch mit meinem Arbeitgeber stellt sich heraus, daß eine Weiterbeschäftigung möglicherweise nicht möglich sein wird, da mein Arbeitgeber mir nur meine alte Vollzeitstelle anbieten möchte, ich jedoch nur eine Teilzeitstelle wg. des langen Fahrtweges und der Betreuungszeiten annehmen kann (und auch möchte). Nun ist die Frage, wie es nach dieser Erkenntnis weitergeht: Wird mein Arbeitgeber mir kündigen oder läuft es auf einen Aufhebungsvertrag hinaus? Im Falle eines Aufhebungsvertrages: Inwiefern habe ich Anrecht auf eine Abfindung vor dem Hintergrund, daß wg. der akt. wirtschaftlichen Lage im Unternehmen bereits an Mitarbeiter wg. eines Aufhebungsvertrages mit Abfindung herangetreten wurde. Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort. Freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, besteht vielleicht ein Anspruch auf TZ? Ansonsten müssen rechtlich Sie kündigen, da Sie den Vertrag nicht mehr erfüllen können.Anspruch auf Abfindung werden Sie dann nicht haben. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hallo, mir geht es genauso. möchte gerne auch Teilzeit arbeiten aber mein Arbeitgeber lehnt dies ab. ich rate dir keinen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, denn hast du 3 Monate eine sperre vom Arbeitsamt. ich würde dir raten woanders eine Stelle zu suchen. Gruß


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, danke für den Tip. Hatte gestern mit dem Arbeitsamt telefoniert und man hatte mir versichert, daß wenn im Aufhebungsvertrag stünde, daß die Fa. mir keine TZ anbieten kann und dies mit meinem Fahrtweg und Betreuungszeiten unvereinbar ist, würde keine Sperre eintreten. Würde hoffen, daß das nachher nicht wieder Auslegungssache íst.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hinsichtlich der Sperrzeit hast Du eine korrekte Auskunft bekommen. Allerdings sollte man beachten, dass ALG nur anteilig gezahlt wird, wenn Du nicht in Vollzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Wenn Du Deinen Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen kannst (=nicht mehr Vollzeit arbeiten kannst) mußt DU kündigen und NICHT der AG. Einen Anspruch auf eine Abfindung hat man generell nicht. Der AG könnte dies anbieten, muß es natürlich nicht. Deine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der Elternzeit- was ja bereits zu spät ist. Ich würde mich mit dem AG in Verbindung setzn um ggf. einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Wichtig ist: Danach SOFORT zur Agentur für Arbeit. Bist Du Dir sicher, dass Dein AG Dir keinen TZ- Arbeitsplatz zur Verfügung stellen muß? www.teilzeit-info.de Grüßle, Maike


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Maike, ja, hab mir das ALG schon kalkulieren lassen, ist natürlich nicht die Welt, insbesondere vor dem Hintergrund der Teilzeitverfügbarkeit wie von Dir angemerkt, und dadurch daß durch die Dauer der Elternzeit ein fiktives Bruttogehalt zur Berechnung angenommen wird, das die Hälfte (!) von meinem tatsächlichen beträgt. Die die Firma mehrere Hundert Mitarbeiter in einem großen Verbund von über 2000 MA beschäft, hätte ich unter "normalen" Umständen wohl Anspruch auf TZ. Da aber in "meiner" Abteilung mittlerweile zwei Elternzeit-Stellen wieder zu besetzen sind, geht dies nur über eine Vollzeitstelle, wodurch mein Chef dann nicht noch zusätzlich eine Teilzeitstelle mir anbieten kann vor dem Hintergrund, daß in der Firma zur Zeit Kurzarbeit zum Tragen kommt. Da ich gehört habe, daß man aber an MA mit Aufhebungsvertrag + Abfindung herangetreten ist, wäre meine Hoffnung, daß auch für mich eine Abfindung herausspringen könnte. Aber ich befürchte, daß der Arbeitgeber am längeren Hebel sitzt (Bemerkung mir gegenüber: Wir haben Ihnen Ihre alte Stelle angeboten, damit haben wir in der akt. Situation unser möglichstes getant, wenn sie dies nicht annehmen können oder wollen, können wir uns gerne über einen Aufhebungsvertrag unterhalten, jedoch OHNE Abfindung). Ja ja, theoretisch wird ja sooo viel verbessert für Familien und Mütter, aber in der Praxis sieht's dann doch anders aus. Viele Grüße Deborah


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Deborah, ich würde mich mit dieser Begründung nicht abspeisen lassen. Wenn Du ohnehin nichts zu verlieren hast teile schriftlich mit, dass Du TZ arbeiten willst und warte, was man Dir schriftlich anwortet. Danach könntest Du immernoch klagen- was hast Du schon zu verlieren? Vielleicht bietet man Dir dann doch noch eine Abfindung an. Viel Erfolg!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, danke für die Mutmach-Mail. Habe heute Morgen einen Termin mit unserer Personalabteilung, weil ich mein Begehr ja schon schriftlich eingereicht und auch ein Gespräch mit meinem Chef hatte; jetzt will man schauen, wie man für beide Seiten akzeptabel aus der Sache rauskommt - bin mal gespannt was das heißt... Bin gerade noch im Netz, um mich nochmal genau über das Teilzeitgesetz zu erkundigen, um nicht nur mit diffusem Halbwissen zu glänzen ;-). Grüßle


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen.  Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben.  Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich arbeite im öffentlichen Dienst.  Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar.  Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...

Hallo Frau Bader,  Ich habe meine Elternzeit beendet und bin ab Oktober wieder im Geschäfft ( Kindergarten ) eingestiegen indem ich den ganzen Oktober meinen Rest Urlaub noch abbaue. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin und frage mich ob ich meinen ganz normalem Lohn bekomme , da bei uns ein BV gildet , oder zählt der Abbau des Urlaube ...

Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...