Franzmiele
Hallo, während meiner Elternzeit wurde durch Mitbestimmung der Arbeitnehmer die Provision abgeschafft. Jeder Mitarbeiter hat dafür eine Gehaltserhöhung bekommen. Nach einem Gespräch mit meinen Chefs, wurde mir nur mitgeteilt, dass es für mich nicht weniger wird. Jetzt nach meiner ersten Zahlung wurde mir nicht mehr als mein Grundgehalt gezahlt. Welche Rechte habe ich ? Hab ich Anspruch auf eine Gehaltserhöhung bzw. Provision, da diese ja nicht bei mir gestrichen wurde. Danke und freundliche Grüße Franziska
Hallo, wenn das für alle gilt, fallen Sie auch unter "alle". Liebe Grüße NB
Franzmiele
Hallo Frau Bader, welche Ansprüche habe ich denn dann? Kann ich als Grundlage die Durchschnittliche Provision als Gehaltserhöhung verlangen? Und bekomme ich die noch Rückwirkend? Viele Grüße Franziska
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