Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Probleme mit der Wohnung

Frage: Probleme mit der Wohnung

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem: unsere Wohnung ist kalt und feucht, es schimmelt auch. Unsere 2,5jährige Tochter hat dadurch gesundliche Probleme, so dass sie jetzt schon Cardison inhalieren muß. Als wir unsere Vermitter darauf angesprochen haben, haben sie uns mitgeteilt, dass es an unserem "Lebensverhalten" liegt und dass wir Schimmel selbst verursacht haben und für die ihnen somit entstandenen Schaden aufkommen werden. Haben sie etwa Recht dazu? Was mich aber noch interessiert: sie haben uns noch eine Abmahnung zugeschickt "wegen übler Nachrede", und dass betrifft unsere Meinung, dass unsere Tochter nur durch die Probleme in der Wohnung krank geworden ist. Dürfen sie denn das? Wir haben, Gott sie Dank, schon eine neue Wohnung gefunden, mussen leider noch 4 Monate warten, bis sie frei wird. Meine Fragen wären dann, ob sie uns tatsächlich zur Kasse bitten können und wie können wir beweisen, dass wir genügend luften und s.w. Und ob sie uns durch ihne Abmahnungen früher aus der Wohnung vertreiben können (sie haben uns "höfflich" mitgeteilt, wenn unsere Kinder krank sind, könnten wir auch schnell ausziehen).Und wenn wir irgendwann im Sommer endlich ausgezogen sind, wie lange haben sie Zeit von uns zu verlangen, dass wir "für die Schäden aufkommen"? Ich hoffe sehr, dass Sie mir ein Paar Antworten geben, denn ich bin durch die Krankheit meiner Tochter mit den Nerven am Ende und dann kommen noch solche unangenehme Nachrichten von den Vermietern. Wir sind noch nicht so lange in Deutschland und sie wissen, dass wir uns mit Gesetzen nicht so gut auskennen. Danke im Voraus Lisa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, haben Sie denn schon gekündigt? Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung haben Sie nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Ausmaß, Umfang und Intensität der Beeinträchtigung). Im Fall Schimmel kann das eine akute Gesundheitsgefahr durch sogenannte Sporen sein. Ob dies bei Ihnen vorliegt kann vermutlich nur ein Gutachter oder das Gesundheitsamt feststellen.Das hängt von der Art und Menge der Sporen ab. Das bedeutet:Kündigen Sie sofort (falls noch nicht geschehen) und dann müssen Sie halt sehen, wie es ausgeht.Ich würde auf jeden Fall das Gesundheitsamt einschalten. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein zusätzlichen Teil der Miete "zurück zu behalten" bis der Schaden behoben wird. Zum Kinderarzt würde ich auf jeden Fall gehen um die Sache zu klären.Der kann auch bescheinigen, dass die Krnaheit daher kommt. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich meine mal gelesen zu haben, das der Vermieter bei unsachgemäßem Durchlüften Schadenersatz vom Mieter einklagen kann... War eine Diskussion in einem anderen Forum, in dem ich mich befinde LG Peekaboo


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