Frage:
Trennung-er will nicht aus Wohnung-Kind dann autom.Hauptwohnsitz bei ihm?
Sehr geehrte Frau Bader,
mein Partner und ich haben uns vorgestern getrennt. Wir haben eine gemeinsame Tochter, 3 Jahre alt (gemeinsames Sorgerecht).
Wir wohnen in einer WBS-Sozialbau-geförderten 3-Zimmer-Wohnung in Berlin. Wir stehen beide als Hauptmieter im Mietvertrag.
Da mein Ex-Partner einige Schufa-Einträge hat und momentan nur 20 Std,/Woche arbeitet (Ausbildung, diese endet im Juli 22), wird er keine Wohnung bekommen. Sein Vater könnte zwar bürgen, aber es gibt so viele Bewerber für Wohnungen, jemand mit Bürgen würde niemals ausgewählt.
Das bedeutet, ich müsste ausziehen. Theoretisch sind wir beide mit dem Wechselmodell einverstanden, bei uns wäre es aber ein bisschen flexibler mit einzelnen Tagen anstatt immer eine Woche. Jetzt habe ich gelesen, wenn man das Kind quasi 50/50 hat und einer auszieht, bleibt der Hauptwohnsitz weiterhin an der Wohnung, an der das Kind vor Trennung gemeldet war (ihre Kita ist auch nur 5 Min Fußweg entfernt).
Bedeutet das jetzt, wenn er nicht auszieht und ich ja dann demnächst ausziehen muss, denn so kann die Situation nicht bleiben, dass unser Kind automatisch bei ihm gemeldet ist und er dadurch "Haupterziehungsberechtigter" oder "Hauptbezugsperson" wird? Das kann ich nicht machen, ich bin ihre wichtigste Bindungsperson und ja, ich bin theoretisch mit 50/50 einverstanden, aber habe jetzt Angst, dass mein Kind nicht mehr offiziell bei mir ist und ich dann bei eventuellen Sorgerechtsstreitigkeiten den Kürzeren ziehe, da ich ja gegangen bin und sie "offiziell" bei ihm gelassen habe, was ich ja niemals freiwillig machen würde.
Aber ich kann da auch nicht wohnen bleiben. Was kann ich tun? Ist das rechtlich tatsächlich so, dass ich sie nicht bei mir in der neuen Wohnung als Hauptwohnsitz anmelden kann? Natürlich versuche ich, im selben Bezirk eine Wohnung zu finden.
Ich bin ziemlich verzweifelt gerade...
von
elisa19802018
am 23.10.2021, 13:08
Antwort auf:
Trennung-er will nicht aus Wohnung-Kind dann autom.Hauptwohnsitz bei ihm?
Hallo,
1. Sie können nicht so einfach aus dem Mietvertrag kommen. Zum einen muss hier der Vermieter und der andere Mieter zustimmen, zum anderen muss geklärt werden, ob die Wohnung dann zu groß ist ich gehe mal davon aus, dass keiner einer Wohnung wohnen bleiben kann.
2. Wenn Sie ausziehen und das Kind in der Wohnung zurückbleibt hat es ersteinmal den Lebensmittelpunkt beim Vater. Ob es dann mit dem Wechselmodell klappt oder nicht liegt dann nur noch begrenzt in Ihrer Hand. Außerdem ist ihr Vortrag widersprüchlich. Auf der einen Seite sagen sie, das Kind hat den Lebensmittelpunkt bei Ihnen, auf der anderen Seite sagen sie, diesen mit dem Wechselmodell einverstanden. So ganz verstehen tue ich das nicht. Es würde Sinn machen, die Wohnung komplett zu kündigen, wenn er sie nicht alleine übernehmen kann und jeder sucht eine eigene Wohnung. Wenn er die Wohnung vom Vermieter und vom Jobcenter aus übernehmen kann würde ich doch das Kind auf jeden Fall mitnehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.10.2021
Antwort auf:
Trennung-er will nicht aus Wohnung-Kind dann autom.Hauptwohnsitz bei ihm?
Du kannst sowieso nicht so einfach ausziehen, da ihr beide Mieter seit. Also müsst ihr beide zusammen den Mietvertrag kündigen und derjenige der dort wohnen bleibt, schließt dann einen neuen Mietvertrag ab. Mein Rat wäre also, sich erst einmal an den Vermieter zu wenden ob er eine freie Wohnung hat. Davon ab, solange ihr euch einigt seit das das Kind mit Dir zusammen ausziehen darf, ist das egal wo das Kind bei der Trennung gemeldet war. Problematisch wird es wenn ihr euch da nicht einig seit, dann musst du das gerichtlich klären lassen.
von
Felica
am 23.10.2021, 13:23
Antwort auf:
Trennung-er will nicht aus Wohnung-Kind dann autom.Hauptwohnsitz bei ihm?
Hallo Felica,
der Vermieter würde je nachdem wer in der Wohnung bleiben will, demjenigen dann die Wohnung geben, das ist schon geklärt. Das Problem für mich ist ja nur, bekomme ich bei eigener neuer Wohnung meine Tochter bei mir gemeldet?
Er hat sich 3 Jahre kaum gekümmert, ich kann nicht zulassen, dass sie bei ihm und seiner Wohnung gemeldet ist... er ist hochmanipulativ (Narzisst) und wird alles versuchen, sie mir wegzunehmen, wenn sie bei ihm gemeldet ist, habe ich doch vor Gericht weniger Chancen, obwohl ich immer die Hauptbezugsperson war. Das möchte ich einfach nicht riskieren. Deshalb die Frage, ob ich meine Tochter bei mir anmelden kann.
von
elisa19802018
am 23.10.2021, 13:42
Antwort auf:
Trennung-er will nicht aus Wohnung-Kind dann autom.Hauptwohnsitz bei ihm?
Eine Ummeldung innerhalb Berlins ist mit Zustimmung BEIDER Eltern unproblematisch möglich.
von
Berlin!
am 23.10.2021, 17:06
Antwort auf:
Trennung-er will nicht aus Wohnung-Kind dann autom.Hauptwohnsitz bei ihm?
Nur als Anmerkung: Eine WBS-Wohnung wird nach Anzahl der Personen vergeben. D.h. wenn ihr jetzt dort zu dritt wohnt, dürfte sie für einen Zwei-Personen Haushalt rechtlich nicht mehr zugelassen sein, da sie zu groß ist. Das würde ich vorher noch abklären.
von
excellence22
am 24.10.2021, 14:51
Antwort auf:
Trennung-er will nicht aus Wohnung-Kind dann autom.Hauptwohnsitz bei ihm?
Huhu,
cih würde versuchen, mit dem Partner zu verhandeln: er darf in der Wohnung bleiben (wenn der Vermieter einverstanden ist, das scheint ja zu funtionieren und der Rest ist nicht Dein Problem - vielleicht kann er ja untervermieten oder so) und dafür unterschreibt er, dass Deine Tochter in Deine neuen Wohnung (in Berlin, ggf. Stadtteile großzügig definieren) umgemeldet werden kann.
Oder Du stellst Dich auf den Standpunkt, dass sowieso beide rausmüssen...
Viel Glück!
von
zweizwerge
am 25.10.2021, 15:09