Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Probleme beim beruflichen Wiedereinstieg in Elternzeit

Frage: Probleme beim beruflichen Wiedereinstieg in Elternzeit

CelesteSol

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite seit vielen Jahren für ein großes Unternehmen und befinde mich derzeit in Eltenzeit (2 Jahre beantragt) und möchte nun wo unser Kind in der Krippe betreut wird wieder arbeiten. Dies habe ich meiner Personalabteilung bereits vor 6 Monaten kommuniziert und im November auch schriftlich beantragt zum 1.2.18 mit 30 Stunden/Woche. Auf dieses Schreiben habe ich kein schriftliches Feedback erhalten, allerdings die telefonische Bestätigung des Eingangs. Leider hat mir das Unternehmen bisher keinen Job angeboten, sondern ich bekomme immer die Aussage, dass das ganz schön schwierig sei. Und derzeit bekomme ich die Verantwortlichen nicht zu sprechen bzw. sie reagieren auch nicht auf E-Mails. Was ist nun mein Recht und vor allem was ist Ihre Empfehlung? Ich habe bisher sehr gerne in dem Unternehmen gearbeitet und möchte dies auch gerne weiterhin. Vielen Dank für Ihr Feedback und mit besten Grüßen!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, blöd, zumal es ja jetzt fast soweit ist. Der Ag darf nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen. Ich würde schnellstmöglich hingehen und das persönlich klären. Liebe Grüße NB


chrissicat

Beitrag melden

Bis wann bist du in Elternzeit? Hast du beantragt die Elternzeit vorzeitig zu beenden oder geht es um eine TZ-Tätigkeit während der Elternzeit? Hast du diese bereits mit Mitteilung der Elternzeit beantragt?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn du TZ in EZ angemeldet hast und der AG lehnt nicht fristgemäß ab, gehst du am 1.2. auf Abeit. Ob die da dann was für dich zu tun haben ist ihr Problem, nicht deins. Ggf sitzt du deine 6h halt da blöd rum und wirst dafür bezahlt. Dieses Rumgeeiere kenne ich von meinem AG auch, aber komischerweise ging es dann doch immer, wenn die Personalabteilung der Fachabteilung klarmacht, das sie sich was einfallen lassen müssen. LG Lilly


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, hier nochmals meine Frage mit der gewünschten Zusatzinformation. Lieben Dank für´s Beantworten! ______________________________________________________________ Hallo liebe Frau Bader, ich habe ein kleines Problem mit meinem Arbeitgeber. Ich gebe mir Mühe, die Frage kurz und allgemein zu halten. Mein Sohn ist im August 2010 ge ...

Hallo Fr Bader, ich habe das zweite EZ Jahr vor mir (ich habe nur 2 beantragt) und würde gerne ab Jan od Febr bei meinem AG wieder anfangen zu arbeiten. Hab vorher in TZ gearbeitet - 18h. Nun würde ich gerne auf Minijobbasis anfangen zu arbeiten. Nun hab ich 2 Fragen: 1. Wenn ich mich vor Ablauf der 7 Wochen einig werde mit dem AG geht da ...

Hallo Fr Bader! ich hatte Sie wg Minijob während EZ gefragt. Nun lehnt dies mein AG ab. Er verweist auf Oktober (da endet dann das zweite EZ Jahr) und schlägt vor dass ich mind. 4 oder besser 5 Tage a 4h zur Arbeit komme. Nun habe ich aber während der ersten Elternzeit (die im Nov 2013 geendet hat) und noch 1 Jahr darüber hinaus (bis zum A ...

Liebe Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und plane im zweiten Jahr in Teilzeit wieder einzusteigen. Hat es neben dem Kündigungsschutz noch weitere Vorteile in Elternzeit zu bleiben und TZ zu arbeiten? Liesse sich die Elternzeit auch auf ein Jahr verkürzen? Macht das Sinn? Hätte dies irgendwelche Vor- oder Nachteile (in Hinblick au ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe als Sachbearbeiterin für 25 h in einem kleinen Verein gearbeitet. Er besteht aus zwei Einrichtungen mit jeweils ca. 6-8 Mitarbeitern. In beiden Einrichtungen werden die gleichen Tätigkeiten verrichtet. Nach Geburt meines Kindes habe ich Elternzeit für 3 Jahre beantragt und auch mit Datum angegeben, dass ich dem ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag)  nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden.  Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...

Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...