Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

problem, wenn kind krank ist...

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: problem, wenn kind krank ist...

Mitglied inaktiv

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ich hab folgendes problem: als ich noch gearbeitet hab (bin momentan mit dem zweiten kind in elternzeit), hatte wir das problem, dass unser sohn krank war und nicht in den kiga konnte. da ich die 10 tage, die jeder elternteil zu hause bleiben kann, für das jahr schon verbraucht hatte, wollte mein mann zu hause bleiben. mein mann ist zeitsoldat bei der bundeswehr. mein sohn ist bei mir krankenversichert, da die bundeswehr ja nur die "freie heilfürsorge" hat. sein chef sagte allerdings, dass die bundeswehr eine solche regelung nicht hat und ein soldat keinen anspruch auf freie tage hat, wenn das kind krank ist. also musste mein mann einen teil seines jahresurlaubes nehmen. nun meine frage: hatte der chef meines mannes recht? ist die bundeswehr von dieser regelung wirklich ausgeschlossen? habe im internet schon nach einem gesetzestext gesucht, der das für soldaten regelt, habe aber nicht gefunden.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hier gilt als Sondereregelung Beamtenrecht bzw. Soldatenrecht. Die andere Regelung gilt erst einmal nur für gesetzl, kk-versicherte. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Kann ich mir nicht vorstellen. Soldaten sind ja ebenfalls Beamte wie Polizisten, Finanzamtbedienstete usw. Ich habe auch schon von Berufssoldaten gehört, die Teilzeit oder Elternzeit genommen haben.


Mitglied inaktiv

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...das habe ich dazu im Netz gefunden: Sonderurlaub gibt es bei Niederkunft der Ehefrau 1 Arbeitstag Tod des Ehepartners, eines Kindes oder Elternteils 2 Arbeitstage Umzug an einen anderen Ort aus dienstlichen Gründen 1 Arbeitstag grenzüberschreitenden Umzug aus dienstlichem Anlaß bis zu 3 Arbeitstage 25-, 40- und 50jährigem Dienstjubiläum 1 Arbeitstag schwerer Erkrankung eines im Haushalt des Beamten lebenden Angehörigen 1 Urlaubstag im Urlaubsjahr schwerer Erkrankung eines Kindes unter zwölf Jahren bis zu 4 Arbeitstage im Urlaubsjahr schwerer Erkrankung der Betreuungsperson eines Kindes des Beamten/der Beamtin, das sein achtes Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung dauernd pflegebedürftig ist bis zu 4 Arbeitstage im Urlaubsjahr Mehr weiß ich leider auch nicht - mein Schatz ist zwar Soldat, aber wir haben keine Kinder zusammen, das Problem trat also bei uns nicht auf. LG Murmeline


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