Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Premie von Arbeitgeber

Frage: Premie von Arbeitgeber

Mia20202020

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Hallo Frau Bader Ich bin seit letztes Jahr in Elternzeit letztes Jahr habe ich die Premie bekommen und dieses Jahr nicht meine Arbeitskollegin hat die Premie bekommen die ist auch in Elternzeit wie ich ist das normal was kann man da machen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird. Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Weiter stellt sich die Frage, ob die Arbeitnehmerin zum Beispiel im Mutterschutz den anderen Arbeitnehmern gegenüber ungleich behandelt wird, was gegen das Grundgesetz verstößt. Dann hat sie ebenfalls einen Anspruch. Liebe Grüsse, NB


Präriemaus

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Trifft folgendes zu? - Du warst letztes Jahr nicht komplett in EZ, somit hast du die Prämie anteilig bekommen - Deine Kollegin ist erst seit diesem Jahr in EZ und hat deswegen die Prämie dieses Jahr anteilig bekommen? Je nach Branche wird ggf auch nicht das Kalenderjahr (1.1.-31.12.), sondern Geschäftsjahr (zb. 1.4.-31.3.) gewertet?


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