Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Pfändung Elterngeld

Frage: Pfändung Elterngeld

Cy35

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in der Privatinsolvenz und erwarte mein 2. Kind. Meine Frage ist, wie wird das Elterngeld gepfändet. Welcher Betrag steht mir monatlich eigentlich zu? Ich beziehe voraussichtlich ca. 1.400 € Kindergeld. Im Internet steht, dass es bis 300 € unpfändbar ist und was darüber hinaus geht, sei voll pfändbar. Heißt das, dass ich dann „nur“ 300 € bekomme? Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, EG unterliegt bis 300 € dem Pfändungsschutz, der Rest wird auf dem P-Konto wie andere Zahlungen berücksichtigt. Zur Privatinsolvenz kann ich nichts sagen, nicht mein Thema. Liebe Grüße NB


Felica

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Privatinsolvenz oder Pfändung? Sind ja zwei verschiedene Dinge. Privatinsolvenz, du darfst alles bis zu einem bestimmten betrag behalten, der Rest wird verteilt. Pfändung, das Konto wird dicht gemacht bis du entweder den Betrag beglichen hast oder dich mit demjenigen einigen konntest. Allerdings ist dann die Privatinsolvenz futsch. Den Pfändung bedeutet du bist entweder deinen Verpflichtungen nicht nachgekommen oder hast neue Schulden gemacht. Extrem blöde Idee in der Privatinsolvenz. Davon ab gehe ich davon aus du hast ja sicherlich bereits ein gesichertes Konto, da ist dann eh bis zu einem Betrag alles geschützt.


Cy35

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Dankeschön für die ausführlichen Informationen. Ich weiß was Pfändung und PI im einzelnen bedeuten, da ich mich seit letztem Jahr darin befinde. Die Frage war falsch formuliert. Ich möchte gerne wissen, ob nach Abzug der 300 €, der Rest behandelt wird, wie beim Gehalt. Es wird ja monatlich ein Betrag X an den Verwalter abgeführt und über den Rest kann ich frei verfügen lt. der Pfändungsfreigrenzen. Dankeschön im Voraus!


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