Mitglied inaktiv
Hallo, unsere Familiensituation ist folgende. meine Tochter wurde mit ihrem 4jährigem Sohn im Ausland aufgeschnappt. Da sie zu diesem Zeitpunkt keinen festen Wohnitz hatte, wurde ihr Kind dort in einem Heim untergebracht. Nach einer Prüfung, wurde ich (die Großmutter) dafür auserwählt, das Kind zurück nach Deutschland zu bringen und bis auf weiteres zu betreuen. Es ist auch der Wunsch meiner Tochter. Meine Frage: Was muss meine Tochter für eine Vollmacht schreiben, damit ich in Deutschland alle gesetzlichen Rechte habe. Muss eine Vollmacht für das Personensorgerecht notariell beglaubigt werden und wenn ja, gilt auch die Beglaubigung eines ausländischen Notar, oder wird sie hier nicht anerkannt? Was muss diese Vollmacht alles enthalten, damit man mir das Kind in Deutschland nicht einfach entziehen kann? Mit freundlichem Gruß Sildus
Hallo, Ihre Tochter kann Ihnen als Sorgerberechtigte eine Vollmacht schreiben, gelcihwohl kann ein dt. Gericht Ihr das Sorgerecht entziehen und prüfen, ob das Kind bei Ihnen bleiben kann.Da hilft dann auch keine Vollmacht. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Vielen Dank für ihre Antwort. Heißt das genau, dass diese Vollmacht mir keine Sicherheit für das Kind gewährt? Prinzipiell geht es mir nicht darum, dass meiner Tochter das Sorgerecht entzogen wird, sondern dass mir das Kind in Deutschland entzogen wird, weil die Personensorgerechtsvollmacht für das Kindeskind, nicht ausreichend ist. Anbei bemerkt: Das Jugendamt war schon bei mir und hat die Rückbringung nach Deutschland schriftlich befürwortet, da sie eine Betreuung des Kindes bei mir für angemessen halten. Trotzdem befürchte ich, dass diese Vollmacht nicht ausreichend sein könnte.
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