Mitglied inaktiv
es geht um mein arbeitsverhältnis bei der gemeindeverwaltung, wo ich ja noch in der elternzeit bin und für danach für 5 jahre sonderurlaub nach § 50 bat beantragt hab! ich hatte heute früh ein überraschendes telefonat mit der sozialamtsleiterin des landkreises, die mich zum ersten januar nächten jahres überleiten wollen nach dort von der gemeinde nach dort. auf meinen einwand, das meine elternzeit bis 19.02. dauert, sagte sie mir es mache ncihts aus. ich würde halt am besten in konzept passen in der sozialagentur (9 km von hier) und sie hätte mich gerne, mein chef und der amtsleiter von hier hätten halt zwei weitere kolleginnen und mich zur auswahl gestellt. der chef hier und der amtsleiter haben nichts von meinem am montag dort eingereichnten antrag auf sonderurlaub erwähnt! das finde ich schon heftig und die frau vom kreis auch, sie wußte aber von einer anderen mitarbeiterin der sozialagentur (die aus zwei sozialämtern entstanden ist und deren träger der landkreis ist, der nun die aufgaben von den gemeinden zurückzieht und das entsprechende personal übernimmt) von meinen plänen und findet das sogar sehr günstig *staun*, die brauchen da halt auch nicht wirklich personal, müssen aber noch eine kraft mit 20 std. übernehmen. und was in fünf jahren ist, das weiß ja keiner so genau (für die zeit habe ich sonderurlaub beantragt). sie hat mich angerufen, vorab, unter vier augen sozusagen. der landkreis würde also dem sonderurlaubsgesuch nach meinen wünschen SOFORT entsprechen. tja, ich soll warten, bis sich die gemeinde bei mir meldet und dann mir das anhören was die sagen und dann die frau zurückrufen mit einer entscheidung. ich gab zu bedenken, das ich schon gerne erstmal eine entscheidung seitens der gemeinde über meinem antrag hätte und mich vorher halt nicht entscheiden kann. im grunde würde ich zum landkreis wechseln, wer weiß wofür es gut ist. wenn aber die gemeinde mir auch den sonderurlaub gewährt, warum sollte ich dann wechseln, dann wäre ich ja schon blöd, meinen arbeitgeber, den ich ohne fahrtkosten erreichen kann aufzugeben. hmh, schwierig schwierig. im grunde KANN die gemeindeverwaltung den antrag nicht ablehnen und ihn ablehnen um mich dann betriebsbedingt vielleicht zu kündigen können sie auch nicht, die bauen jetzt darauf, das ich vor antragentscheid etwas von mir tue, nämlich tschüs sage. das tue ich aber NICHT! die frau vom landkreis war total erstaunt, das ich noch nichts darüber wußte, das ich überhaupt in frage komme für die umsetzungsaktion. sie findet das vorgehen seitens der gemeinde gegenüber dem personal unter aller kanone! ist es ja auch! eine andere kollegin hat eine rückwirkende höhergruppierung beantragt, der antrag ist aber im personalbüre nie aufgetaucht, er wurdedirekt beim bürgermeister abgegeben, wie jetzt mein sonderurlaubsgesuch. ich bin gespannt was mir die herren dort erzählen, wenn sie mich vorladen. jetzt meine grundfrage: darf ich während der elternzeit, denn die endet am 19.02.04 übergeleitet werden??? Oder ist das erst zum ende der elternzeit möglich? gibt es fristen für überleitungsverträge? viele grüße und vielen dank!
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und stellen Sie Ihre Fragen allgemeiner! Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Hallo, Ich bin momentan in Elternzeit zuhause und habe noch einiges an Resturlaub von vor der Schwangerschaft übrig. Eigentlich wollte ich im September wieder Vollzeit anfangen zu arbeiten. Da ich dann aber nur 1,25 Jahre habe um den Resturlaub abzubauen, verlängere ich meine Elternzeit bis ins neue Jahr. Ich arbeite also ab September Teilzeit in ...
Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Die letzten 10 Beiträge
- Alleiniges ABR Beschluss KiGa
- Beschäftigungsverbot
- Kündigung während Teilzeit in Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig