Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Personalüberleitung in der Elternzeit möglich?

Frage: Personalüberleitung in der Elternzeit möglich?

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es geht um mein arbeitsverhältnis bei der gemeindeverwaltung, wo ich ja noch in der elternzeit bin und für danach für 5 jahre sonderurlaub nach § 50 bat beantragt hab! ich hatte heute früh ein überraschendes telefonat mit der sozialamtsleiterin des landkreises, die mich zum ersten januar nächten jahres überleiten wollen nach dort von der gemeinde nach dort. auf meinen einwand, das meine elternzeit bis 19.02. dauert, sagte sie mir es mache ncihts aus. ich würde halt am besten in konzept passen in der sozialagentur (9 km von hier) und sie hätte mich gerne, mein chef und der amtsleiter von hier hätten halt zwei weitere kolleginnen und mich zur auswahl gestellt. der chef hier und der amtsleiter haben nichts von meinem am montag dort eingereichnten antrag auf sonderurlaub erwähnt! das finde ich schon heftig und die frau vom kreis auch, sie wußte aber von einer anderen mitarbeiterin der sozialagentur (die aus zwei sozialämtern entstanden ist und deren träger der landkreis ist, der nun die aufgaben von den gemeinden zurückzieht und das entsprechende personal übernimmt) von meinen plänen und findet das sogar sehr günstig *staun*, die brauchen da halt auch nicht wirklich personal, müssen aber noch eine kraft mit 20 std. übernehmen. und was in fünf jahren ist, das weiß ja keiner so genau (für die zeit habe ich sonderurlaub beantragt). sie hat mich angerufen, vorab, unter vier augen sozusagen. der landkreis würde also dem sonderurlaubsgesuch nach meinen wünschen SOFORT entsprechen. tja, ich soll warten, bis sich die gemeinde bei mir meldet und dann mir das anhören was die sagen und dann die frau zurückrufen mit einer entscheidung. ich gab zu bedenken, das ich schon gerne erstmal eine entscheidung seitens der gemeinde über meinem antrag hätte und mich vorher halt nicht entscheiden kann. im grunde würde ich zum landkreis wechseln, wer weiß wofür es gut ist. wenn aber die gemeinde mir auch den sonderurlaub gewährt, warum sollte ich dann wechseln, dann wäre ich ja schon blöd, meinen arbeitgeber, den ich ohne fahrtkosten erreichen kann aufzugeben. hmh, schwierig schwierig. im grunde KANN die gemeindeverwaltung den antrag nicht ablehnen und ihn ablehnen um mich dann betriebsbedingt vielleicht zu kündigen können sie auch nicht, die bauen jetzt darauf, das ich vor antragentscheid etwas von mir tue, nämlich tschüs sage. das tue ich aber NICHT! die frau vom landkreis war total erstaunt, das ich noch nichts darüber wußte, das ich überhaupt in frage komme für die umsetzungsaktion. sie findet das vorgehen seitens der gemeinde gegenüber dem personal unter aller kanone! ist es ja auch! eine andere kollegin hat eine rückwirkende höhergruppierung beantragt, der antrag ist aber im personalbüre nie aufgetaucht, er wurdedirekt beim bürgermeister abgegeben, wie jetzt mein sonderurlaubsgesuch. ich bin gespannt was mir die herren dort erzählen, wenn sie mich vorladen. jetzt meine grundfrage: darf ich während der elternzeit, denn die endet am 19.02.04 übergeleitet werden??? Oder ist das erst zum ende der elternzeit möglich? gibt es fristen für überleitungsverträge? viele grüße und vielen dank!


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