Mitglied inaktiv
es geht um mein arbeitsverhältnis bei der gemeindeverwaltung, wo ich ja noch in der elternzeit bin und für danach für 5 jahre sonderurlaub nach § 50 bat beantragt hab! ich hatte heute früh ein überraschendes telefonat mit der sozialamtsleiterin des landkreises, die mich zum ersten januar nächten jahres überleiten wollen nach dort von der gemeinde nach dort. auf meinen einwand, das meine elternzeit bis 19.02. dauert, sagte sie mir es mache ncihts aus. ich würde halt am besten in konzept passen in der sozialagentur (9 km von hier) und sie hätte mich gerne, mein chef und der amtsleiter von hier hätten halt zwei weitere kolleginnen und mich zur auswahl gestellt. der chef hier und der amtsleiter haben nichts von meinem am montag dort eingereichnten antrag auf sonderurlaub erwähnt! das finde ich schon heftig und die frau vom kreis auch, sie wußte aber von einer anderen mitarbeiterin der sozialagentur (die aus zwei sozialämtern entstanden ist und deren träger der landkreis ist, der nun die aufgaben von den gemeinden zurückzieht und das entsprechende personal übernimmt) von meinen plänen und findet das sogar sehr günstig *staun*, die brauchen da halt auch nicht wirklich personal, müssen aber noch eine kraft mit 20 std. übernehmen. und was in fünf jahren ist, das weiß ja keiner so genau (für die zeit habe ich sonderurlaub beantragt). sie hat mich angerufen, vorab, unter vier augen sozusagen. der landkreis würde also dem sonderurlaubsgesuch nach meinen wünschen SOFORT entsprechen. tja, ich soll warten, bis sich die gemeinde bei mir meldet und dann mir das anhören was die sagen und dann die frau zurückrufen mit einer entscheidung. ich gab zu bedenken, das ich schon gerne erstmal eine entscheidung seitens der gemeinde über meinem antrag hätte und mich vorher halt nicht entscheiden kann. im grunde würde ich zum landkreis wechseln, wer weiß wofür es gut ist. wenn aber die gemeinde mir auch den sonderurlaub gewährt, warum sollte ich dann wechseln, dann wäre ich ja schon blöd, meinen arbeitgeber, den ich ohne fahrtkosten erreichen kann aufzugeben. hmh, schwierig schwierig. im grunde KANN die gemeindeverwaltung den antrag nicht ablehnen und ihn ablehnen um mich dann betriebsbedingt vielleicht zu kündigen können sie auch nicht, die bauen jetzt darauf, das ich vor antragentscheid etwas von mir tue, nämlich tschüs sage. das tue ich aber NICHT! die frau vom landkreis war total erstaunt, das ich noch nichts darüber wußte, das ich überhaupt in frage komme für die umsetzungsaktion. sie findet das vorgehen seitens der gemeinde gegenüber dem personal unter aller kanone! ist es ja auch! eine andere kollegin hat eine rückwirkende höhergruppierung beantragt, der antrag ist aber im personalbüre nie aufgetaucht, er wurdedirekt beim bürgermeister abgegeben, wie jetzt mein sonderurlaubsgesuch. ich bin gespannt was mir die herren dort erzählen, wenn sie mich vorladen. jetzt meine grundfrage: darf ich während der elternzeit, denn die endet am 19.02.04 übergeleitet werden??? Oder ist das erst zum ende der elternzeit möglich? gibt es fristen für überleitungsverträge? viele grüße und vielen dank!
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und stellen Sie Ihre Fragen allgemeiner! Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar. Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...
Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt: Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...
Hallo Frau Bader, leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen? Hier nochmal die Konstellation: ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot aufgrund von Mobbing?
- Rückzahlung Fachweiterbildung
- Elterngeld beim zweiten Kind
- Elterngeld beim 2. Kind – wie wird berechnet, wenn ich nach aktueller Elternzeit in Teilzeit arbeite?
- Urlaubsanspruch im Teilbeschäftigungsverbot
- Mutterschaftsgeld
- Arbeiten in der Industrie - Steht mir eine BV zu?
- Beschäftigungsverbot ist das rechtlich konform?
- Arbeitsvertrag endet vor dem Mutterschutz
- Aufenthaltsbestimmungsrecht