Mitglied inaktiv
Werde mein Arbreitsverhältnis evtl. nach Ablauf der Elternzeit beenden (Firma hat keinen Standort mehr in meinem Wohnort). Gemäß meiner bisherigen Zusage für die Betriebsrente ist neben einer 10-jähringen Betriebszugehörigkeit noch das Erreichen des 35. Lebensjahres erforderlich. Die zweite Bedingung habe ich noch nicht erfüllt. Gem. dem neuen BetrAVG wurden diese Voraussetzungen jedoch auf 5 Jahre Betriebszugehörigkeit und ein Alter von 30 Jahren geändert. Gelten diese geänderten Konditionen automatisch, ohne dass es einer Bestätigung durch die Firma bedarf? Besten Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Hier geht es nur um das Thema r-u-b. Ich helfe Ihnen gerne über meine E.Mail kostenpflichtig. Gruß, NB
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