Stellar2019
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation liegt vor: Bis Ende März 2019 war ich im Personalwesen tätig, bis meine Stelle abgeschafft wurde. Mitte April wurde meine Schwangerschaft bestätigt und unsere Tochter wird Mitte Dezember zur Welt kommen. Der Mutterschutz beginnt am 5.11. Ich beziehe seit April ALG I. Ab dem 5.11. erhalte ich Mutterschaftsgeld und nach dem Mutterschutz werde ich Elterngeld beziehen, welches sich aus zumindest aus den Beschäftigungsmonaten November 18bis März 19 berechnen wird. Bis November habe ich dann also 7 Monate ALG I in Anspruch genommen. Wird das ALG I nach 12 Monaten Elternzeit weitergezahlt und wenn ja, in der gleichen Höhe? Streng genommen hätte ich ja noch einen Anspruch auf weitere 5 Monate ALGI. Nach der einjährigen Elternzeit kann ich dem Arbeitsmarkt auch regulär zur Verfügung stehen, um die Voraussetzungen für das ALGI zu erfüllen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir hier weiterhelfen können. Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Laura Böhmer
Hallo, der Anspruch ruht. Wenn die EZ beendet ist (wobei es strneg genommen ohne AG keine EZ ist, wenn Sie also wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen), bekommen Sie wieder ArBGeld I. Der Umfang richtet sich nach der Zeit, die das Kind betreut ist, Sie also wieder arbeiten können. Wenn Sie also zB nur vormittags 4 Std arbeiten können, bekommen Sie 50 %. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ja der restliche Anspruch auf alg1 pausiert. Anspruch auf alg1 besteht nach der ez, wenn dein Kind betreut ist. Du weißt, das dein EG nur auf 5 Monate Gehalt und 7 Monate ALG bezieht. Die Monate mit ALG zählen mit 0€
Stellar2019
Vielen Dank für beide Antworten. Das ALG I entspricht dann aber derselben Höhe, wie vor der Elternzeit, weil es ja nur ruht, korrekt? Oder wird es vom Elterngeld berechnet?
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