Mausezahn
Hallo, ich verzweifle gerade beim Anspruch auf Elterngeld. Hier unser Fall. Unser erstes Kind ist am 7.8.16 geboren. Von da an war ich die Lebensmonate 1 - 7 in Elternzeit und habe BasisElterngeld bezogen. Für die Monate 8 - 14 ist mein Mann in Elternzeit und bezieht ebenfalls BasisElterngeld. Somit ist er bis zum 7.10.17 in Elternzeit. Ab dem 8.10.17 hatten wir geplant gemeinsam 4 Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch zu nehmen. Diese sind auch schon genehmigt von der Elterngeldstelle. Nun bekommen wir ein zweites Kind, Termin 21.10.17. Mein Mann nimmt seine Elternzeit weiterhin bis Abschluss des 14. Monats in Anspruch, nur würden wir die Partnerschaftsbonusmonate nun nicht mehr antreten, da ich ja dann bereits im Mutterschutz bin. Besteht nun die Möglichkeit die Partnerschaftsbonusmonate "mitzunehmen" und diese an das Elterngeld von Kind 2 anzuhängen? Idee wäre zum Beispiel: Monat 1 - 2: Beide BasisElterngeld Monat 8 - 10: Elterngeldbezug Frau Monat 11 -12: Elterngeldbezug Mann Monat 13 - 16: Partnerschaftsbonusmonat Kind 2 Monat 17 - 20: Partnerschaftsbonusmonat Kind 1 Die ersten 16 Monate sollten kein Problem sein. Deshalb ist meine Frage hier, ob ich die Parnterschaftsbonusmonate von Kind 1 hinten ans Elterngeld von Kind 2 anhängen kann. Sollten Sie diese Frage bereits beantwortet haben wäre ich dankbar für den Link dorthin. Ich konnte nichts dazu finden. Für Hilfe hierzu bin ich dankbar! LG Mausezahn
Hallo, nach meiner Meinung ist es nicht möglich die Partnerschaftbonus Monate nach der Elternzeit des ersten Kindes zu nehmen. Liebe Grüße NB
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