Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nun doch Elternzeit???

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Nun doch Elternzeit???

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich bekomme diesen Monat meinen veirten Jungen und habe im Januar eine neue Stelle angetreten (JVA wußte von Schwangerschaft). Meine Planung war gleich nach dem MuSchu wieder arbeiten zu gehen, da ich Chancen auf eine Verbeamtung etc. habe/hatte. Nun fühle ich mich dazu nicht mehr in der Lage, mir wächst alles über den Kopf und ich will jetzt doch zu Hause bleiben. Mein Vertrag ist befristet bis Juni 2011. Meine Frage: Kann die JVA schon bezahltes Gehalt für die Monate bis Mai zurück verlangen, wegen Vortäuschung von irgendwas??? Sollte ich lieber kündigen oder den Vertrag auslaufen lassen??? Wann sag ich der JVA bescheid, dass ich zu Hause bleiben will??? Ich fühle mich auch schlecht damit, dachte doch, dass ich alles schaffe und nun sowas Vielen Dank Rebekka Tammen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Was haben Sie denn vorgetäuscht? 2. Sie haben das Recht, mit Frist 7 Wo. vor Beginn EZ zu beantragen, da kann Ihnen keiner was. Das würde ich auch tun u den Vertrag auslaufen lassen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Wie lange willst Du denn Zuhause bleiben ? Bei einem Jahr könntest Du ja im Mai 2011 wieder starten und mit Glück bekommst Du nochmal eine befristete Verlängerung ? Das mit dem Gehalt verstehe ich auch nicht, das steht Dir doch zu. Jetzt bist Du im Mutterschutz, hast einen aktiven Vertrag, alles richtig so. Wenn Du nicht mehr zurück möchtest dann läuft der Vertrag in der Elternzeit einfach aus und fertig. Du kannst ja Elternzeit FRÜHESTENS ab der Geburt beantragen, hast dann eine Woche Zeit. Alles was vorher besprochen ist ist ungültig. Dinge ändern sich nunmal.... Alles Gute für die Entbindung


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo, "Das liegt daran, dass die Elternzeit einen Tag vor dem tatsächlichen Geburtstermin startet." Stimmt diese Aussage? Mein errechneter ET war 07.06.25 geboren wurde mein Kind am 31 05 2025  Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt.   Wann beginnt und endet dann die Elternzeit? Der Arbeitgeber hat die Elternzeit nochmal berec ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 01.07.2020 auf die Welt gekommen. Da habe ich drei Jahre Elternzeit genommen. Am 04.01.2023 ist sein kleiner Bruder auf die Welt gekommen dafür habe ich die Elternzeit unterbrochen und die vollen 3 Jahre vom kleinen Bruder genommen. Mein Arbeitgeber möchte einen schriftlichen Antrag zu erneuten Aufnahme der re ...

Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank,  Clau ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...