Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bekomme diesen Monat meinen veirten Jungen und habe im Januar eine neue Stelle angetreten (JVA wußte von Schwangerschaft). Meine Planung war gleich nach dem MuSchu wieder arbeiten zu gehen, da ich Chancen auf eine Verbeamtung etc. habe/hatte. Nun fühle ich mich dazu nicht mehr in der Lage, mir wächst alles über den Kopf und ich will jetzt doch zu Hause bleiben. Mein Vertrag ist befristet bis Juni 2011. Meine Frage: Kann die JVA schon bezahltes Gehalt für die Monate bis Mai zurück verlangen, wegen Vortäuschung von irgendwas??? Sollte ich lieber kündigen oder den Vertrag auslaufen lassen??? Wann sag ich der JVA bescheid, dass ich zu Hause bleiben will??? Ich fühle mich auch schlecht damit, dachte doch, dass ich alles schaffe und nun sowas Vielen Dank Rebekka Tammen
Hallo, 1. Was haben Sie denn vorgetäuscht? 2. Sie haben das Recht, mit Frist 7 Wo. vor Beginn EZ zu beantragen, da kann Ihnen keiner was. Das würde ich auch tun u den Vertrag auslaufen lassen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Wie lange willst Du denn Zuhause bleiben ? Bei einem Jahr könntest Du ja im Mai 2011 wieder starten und mit Glück bekommst Du nochmal eine befristete Verlängerung ? Das mit dem Gehalt verstehe ich auch nicht, das steht Dir doch zu. Jetzt bist Du im Mutterschutz, hast einen aktiven Vertrag, alles richtig so. Wenn Du nicht mehr zurück möchtest dann läuft der Vertrag in der Elternzeit einfach aus und fertig. Du kannst ja Elternzeit FRÜHESTENS ab der Geburt beantragen, hast dann eine Woche Zeit. Alles was vorher besprochen ist ist ungültig. Dinge ändern sich nunmal.... Alles Gute für die Entbindung
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?
Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...
Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Die letzten 10 Beiträge
- Notfallmedikament in der Kita
- Berechnungszeitraum Mutterschutzgeld
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Erst Minijob dann Stundenerhöhung - Berechnung Mutterschutzgeld und ggf. Beschäftigungsverbot
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind