Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmals wegen Elternzeit...

Frage: Nochmals wegen Elternzeit...

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Hallo, danke für ihre Antwort am 01.04.2010. Hab noch ne Frage sie haben mir geschrieben dass es ein gesetzlicher Anspruch ist dass ich am 3. Geb. meines Sohnes wieder arbeiten muss. Frage zu dem "verlorenen" Jahr von meiner Tochter. Ist das 1 Jahr Elternzeit dann verfallen oder kann ich das noch nachholen? Wäre es dann möglich in Vereinbarung mit meinem Arbeitgeber das 1 Jahr dann gleich noch ran zu hängen (Ich dann erst 2011 wieder arbeiten gehe)oder geht das nicht? Keiner kann mir so richtig Antwort dazu geben daher musste ich mich nochmals an sie wenden bei Ihnen bekam ich wenigstens auch den Grund genannt dass es ein gesetzl. Aspruch ist am 3. Geb zu arbeiten. Danke LG Merry


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mit Zustimmung des AG kann man das noch nehmen, auch direkt im Anschluß Liebe Grüsse, NB


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