Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihr rasche Antwort. Habe daraufhin dirket mit meiner KK telefoniert (DAK) aber die zuständige Sachbearbeiterin beharrt auf Ihr Recht. Ihre Begründung: Bei meinem momentanen Arbeitsverhältnis handle es sich um einen befristeten AV und nach Beendigung dessen, hätte ich keinen Anspruch auf Krankengeld. Gibt es eventuell einen Gesetzestext, aus dem mein Anspruch abgeleitet werden kann?? Vielen Dank schon mal für Ihre Bemühungen. Liebe Grüße Yvette
Liebe Yvette, stöbern Sie mal bei www.bmfsfj.de Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo Yvette, ich galube die DAK ist genauso belämmert wie die Barmer EK. Wenn es darum geht zu zahlen, stellen die auf stur. Und da hat man freie Krankenkassenwahl. Solange man nur zahlt und nichts hat, ist man gern gesehen als Bezahler. Aber eine gute KK erkennt man eben doch erst in diesen Situationen. VG Silke
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