Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, Sie scheinen meine Frage vom 13.10. übersehen zu haben, da sie bereits von Desireekk beantwortet worden war - danke an Desiree und meine Bitte an Frau Bader, auch noch Stellung zu nehmen, ich habe auch eine Frage meiner ursprünglichen Anfrage verändert: genau Ende diesen Jahres endet meine beantragte zweijährige EZ. Im Juli hatte ich mich deshalb an meinen AG gewandt und nach meinem Einsatzfeld gefragt und auch schriftlich bereits 3 Monate vor Ende der EZ TZ beantragt. Seit diesen DREI Monaten kriege ich keine Antwort, nur eine Dame aus der Personalabteiung und die Sekretärin meines (im Laufe meiner EZ neuen) Vorgesetzten rufen sporadisch zurück, um sich für ihn zu entschuldigen, aber eine Aussage dürfen beide angeblich nicht treffen. Ich weiß also weder, ob ich in VZ oder TZ oder überhaupt zurückkommen kann noch was ich dann arbeiten soll. Mit der Personalabteilung habe ich allerdings bereits auch das Thema Aufhebungsvertrag besprochen und die Modalitäten eines solchen vorab geklärt. (Inzwischen wäre mir das ohnehin die liebste Lösung.) Gibt es denn da nicht auch für mich Fristen, innerhalb derer ich informiert werden muß? Ich muß doch über Inhalt meiner Aufgabe sowie Lage und Verteilung meiner AZ rechtzeitig Bescheid wissen, um die Unterbringung meiner beiden Kinder planen zu können. Daher meine Fragen: - Wie lange kann mich mein AG noch rechtens hinhalten ohne Aussage? Gibt es da eine gesetzliche Frist, vor deren Ablauf er mir mitteilen muß, was meine neue Tätigkeit sein wird und wem ich unterstellt sein werde etc.? - Kann ich darauf hinwirken, daß wir einen Aufhebungsvertrag "auf Wunsch des AG in beiderseitigem Einvernehmen" schließen (mit Abfindung, die mir in Aussicht gestellt wurde? - Falls ich irgendwann noch mein 3.Jahr EZ ausüben wollte, wäre das - egal wann - 7 Wochen vorher schriftlich zu beantragen, unabhängig davon, ob ich es im Anschluß an die jetzt ablaufenden zwei Jahre oder irgendwann mitten in der neuen Tätigkeit nehmen möchte? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe Cornelia
Hallo, grds. haben Sie einen Anspruch laut Vertrag. Sollten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht über den Teilzeitwunsch geeinigt haben, und versäumt es der Arbeitgeber, den Antrag spätestens einen Monat vor Beginn schriftlich abzulehnen, verringert sich die Arbeitszeit wie vom Arbeitnehmer gewünscht („positive Entscheidungsfiktion“). Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag wollen,muss er nicht zustimmen, da gibt es keine Fristen. Eine neue EZ können Sie mit Frist 7 Wo. bis zum 3. Geb. beantragen Darüber hinaus muss der AG zustimmen Liebe Grüsse NB
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