Mitglied inaktiv
Ich möchte gern nach dem Erziehungsjahr wieder dort arbeiten. Ist die KÜ, weil die Firma gar nicht geschlossen wurde, also nicht gerechtfertigt? Was ist, wenn die Firma, weil verkauft, einen anderen Namen bekommt (ist bis jetzt noch nicht der Fall)? Am liebsten möchte ich die Klage umgehen, weil das kein guter Anfang ist. Gibt es irgendwelche Lektüre wo man solche Fälle nachlesen kann, vielleicht Paragraphen?
Liebe Beate, liebe Claudia, ich bin jetzt etwas aus dem Zusammenhang gerissen. Wenn die Firma behauptet zu schließen und Ihnen deshalb kündigt, es dann aber doch nicht tut, müssen Sie innerhalb von 3 Wo. nach Erhalt der Kü klagen + das Gewerbeaufsichtsamt einschalten. Wenn die Firma nur verkauft wird, im Prinzip aber weiter fortbesteht, ändert sich an dem bestehenden Arbeitsvertrag gar nichts. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Beate - mir geht's ähnlich... hast Du vielleicht schon auf anderem Wege Infos bekommen? Liebe Grüße, Claudia
Mitglied inaktiv
Bis jetzt noch nicht, meine Firma hat die Arbeitsverträge aller anderen erstmal bis ende März verlängert, bei mir meldet sich keiner diesbezüglich. Wahrscheinlich nicht mal aus Bosheit, sondern weil sie es nicht besser wissen (ich mußte denen schon Teile des MU schutzgesetzes erklären). Ich hoffe immer noch es auf normalem Wege klären zu können, da ich finde dass eine Klage doch kein guter Neueinstieg ist, dann werde ich sicher nur für die ersten drei Monate genommen und dann findet sich schon ein KÜ Grund.Vielleicht läuft's ja bei Dir besser! Beate
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