Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, es geht nochmal um Urlaub bei BV. Mein Arbeitgeber WOLLTE, dass ich ins BV gehe, weil ich so lange krank geschrieben war. Ich bin Lehrerin (privater Träger) und man wollte mir den Unterricht nicht wieder geben, weil der Lehrerwechsel für die Schüler nicht zumutbar sei. Mir geht es auch seit etwa einem Monat erst wieder besser. Ein Zurück gibt es nicht, auch mit anderer Tätigkeit nicht. Bin ich denn nun tatsächlich verpflichtet, um Urlaub zu bitten? Meine Arbeitsunfähigkeit/BV hat ja außerdem etwas mit meiner Arbeit zu tun. Ich konnte nicht vor 25 Schülern stundenlang stehen und Unterricht halten, speziell nicht, wenn ständig die Gefahr bestand, dass ich mich übergeben musste. Ein voller Tag Arbeit (in meinem Job für mich immer noch 10-12 Stunden täglich) macht schon einen Unterschied zu einem Erholungsurlaub, in dem man sich weitgehend ausruht und Kräfte sammelt. Bitte könnten Sie die Situation nochmal einschätzen, falls sich mit der o.g. Schilderung neue Aspekte aus Ihrer Sicht ergeben haben?
Mitglied inaktiv
Aber wenn Dein AG froh ist, Dich nicht auf der Arbeit zu sehen - warum kann man ihn dann nicht fragen, ob es okay ist, wenn man in Urlaub fährt? Er wird Dir das doch dann eher sowieso nicht verbieten. Ich würde aus purer Vernunft fragen, unabhängig von der Rechtslage. Nach Deiner Schilderung hat er keinen Grund, die Reise zu verbieten - aber Du bist dann auf der sicheren Seite und keiner kann Dir wegen irgendwas an den Karren fahren. Ich glaube auch nicht, daß sich die Rechtslage ändert, nur weil Dein AG mit Dir zusammen die die organisatorischen Probleme einer Schwangerschaft auf die Allgemeinheit abwälzt. Übrigens: Man kann ein BV auch für ein paar Stunden aussprechen. Ich durfte in der Schwangerschaft für ein paar Wochen nur 4 Stunden pro Tag arbeiten, obwohl ich sonst auch gerne mal 10 Stunden pro Tag im Büro war. Gruß, Elisabeth.
Mitglied inaktiv
Danke für deine Antwort. Nur damit du es richtig verstehst, ich bin kein Sozialschmarotzer: ich war 7 Wochen wegen Hyperemesis krank geschrieben. Hyperemesis heißt, dass du eigentlich den ganzen Tag am ko... bist, ich war deswegen auch 3x im Krankenhaus, weil ich nicht mal mehr einen Schluck zu trinken drin behalten konnte. Mein FA hatte mir das BV schon angeboten, ich dachte aber es wird wieder besser und ich kann arbeiten gehen. Etwa zur gleichen Zeit kam mein AG auf mich zu. Der FA sagte, dass er mich nur ganz rausnehmen würde, eine stundenweise Tätigkeit machte aus seiner Sicht keinen Sinn. Ein paar Stunden im Büro zu arbeiten hätte ich mir schon vorstellen können, aber das ging nicht. Ich bin Lehrerin. Da muss man funktionieren und kann nicht sagen, Leute mir ist jetzt schlecht, ich geh mal raus. Zudem muss man die ganze Zeit (also jeweils 90 min am Stück) konzentriert bei der Sache bleiben, kann sich bei 25 Leuten im Zimmer nicht hinsetzen, weil dich dann von hinten keiner mehr sieht. Pausen sind in der Regel auch nicht möglich, weil die Schüler mit ihren Angelegenheiten zu dir kommen. In dem Zustand, in dem ich bis vor kurzem war, wäre das alles gar nichzt möglich gewesen. Vier Stunden täglich in der Schule (bzw. das wäre Unterricht gewesen), bedeutet außerdem nochmal die Zeit zu Hause, also fast 8 Stunden täglich. Leider kann man die zusätzliche Arbeitszeit nicht berechne und die wird auch nie mit einbezogen, denn das ist meine Privatangelegenheit. Da ich noch relativ neu im Job bin, benötige ich diese Zeit zu Hause auch, wäre also nie drum herumgekommen. Das Erbrechen hielt tatsächlich bis vor ca. 3 Wochen an. BV habe ich seit Ende September. Erst jetzt geht es mir einigermaßen wieder gut, aber das BV kann man nun nicht mehr rückgängig machen. Zur gleichen Zeit als der Doc mich im BV haben wollte, kam auch mein Arbeitgeber auf mich zu und bat mich, mir das zu überlegen, denn es war damals eigentlich absehbar, dass ich npoch länger ausfallen würde. Ich hatte das Ganze vielleicht nicht so richtig beschreiben und es klang, als würde ich lediglich auf Wunsch des AG zu Hause bleiben. Das ist definitiv nicht so. Ich hoffe, ich habe einiges klar gestellt. Ich werde den AG um Urlaub bitten bzw. informieren, meinetwegen sollen sie mir den Resturlaub anrechnen. Immerhin habe ich für dieses Jahr noch 13 Tage, die ich mit ins neue Jahr nehmen muss.
Mitglied inaktiv
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