Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nochmal wegen Erziehungsurlaub und Kündigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: nochmal wegen Erziehungsurlaub und Kündigung

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Hallo nochmal Frau Bader....erst einmal DANKE für ihre nette Antwort auf meine Frage. Leider ist meine eigentliche Frage nicht so ganz beantwortet....bzw ich habe mich vielleicht etwas unklar ausgedrückt. ich schrieb ja, daß ich nach meinem EU , im januar 05 wieder halbe Tage arbeiten will. Mein AG aber nur eine Stelle in einer 100 km entfernten Niederlassung für mich hätte. SIe schrieben mir , daß er verpflichtet ist usw. ....das weiß ich. Und er würde ja , wenn ich drauf bestehe,auch etwas anbieten. wie gesagt, in 100km Entferung. Ich bin 15 Jahre im Unternehmen. Und ich habe mich auch 3 Monate vorher gelmeldet...etc. Die Personalabteilung hat mich gestern angerufen, und auch gesagt, daß es in dem Bereich "allgemeine Verwaltung" keine Stellen mehr gibt und daß ich höchsten in der 100 km entfernten Niederlassung etwas machen könnte. zwar auch keine Verwaltung, sondern Verkauf....( aber mal ehrlich: für halbe Tage...100km mit dem PKW fahren?...nein, oder? also dachte ich , daß ich wohl kündigen muß.....dann bin ich aber gesperrt.... meine Frage ist nun die: muss der AG MIR kündigen, wenn ich sage, daß ich die Stelle in 100Km Entfernung nicht annehmen kann oder will....oder MUSS ICH nun kündigen. Dann bin ich aber gesperrt...( wäre zwar nicht dramatisch...aber trotzdem....) oder gibt es noch andere Möglichkeiten, daß ich schon sofort Arbeitslosengeld beziehen kann, ....muß mein Arbeitgeber dann etwas schriftlich machen fürs Arbeitsamt?......ich bin ehrlich gesagt etwas ratlos und hilflos, da ich noch nie in der Situation war, arbeitslos zu sein..... aber uns Frauen wird es leider nciht gerade leicht gemacht, wenn man ein Kind bekommen hat und wieder arbeiten möchte... danke und LG Sabin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er hat ja keinen Grund zum kündigen - Sie wollen/ können den Arbeitsplatz nicht antreten. Es kommt dabei auch darauf an, welche Arbeitsstelle im Vertrag genannt ist. Wenn er doch bereit erklärt zu kündigen, gut. Aber rechtlich muss er das nicht. Gruß, NB


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