Hallo, bezüglich einer Kündigung (oder auch nicht) bei meinem AG nach meinem Erziehungsurlaub möchte ich mich informieren. Hier mal das wissenswerte. Geburt meines Sohnes am 14.07.2006, d.h. Ende EU 14.07.2009. Seit Mai 2008 habe ich einen 400€ Job bei einem anderen AG, mit schriftlicher Zustimmung meines AG. Mein "neuer" AG beschäftigt mich auch weiter (ob auf 400€ oder angemeldet ist VB), da mir mein alter AG jedoch auch die Möglichkeit einräumte auf 20 Std. Teilzeit zu arbeiten, weiss ich jetzt nicht wie und ob ich kündigen muß. Sorry - ich will aus vielerlei positiven Aspekten bei meinem neuen AG bleiben, neues Arbeitsverhältnis würde sofort weitergehen. Meine Fragen: 1. Kündigung meinerseits bei alten AG (eigentlich doch 3 Mo, nach RS im Lohnbüro allerdings meinten diese es reicht Anfang Juni ???!!!) 2. Kündigung in beiderseitigem Einverständnis, habe ich Anrecht auf Abfindung (war 13 Jahre im alten Betrieb) 3. soll ich mir kündigen lassen. Ist irgendwie ein bisschen kompliziert, aber für Ihre Meinung bedanke ich mich ganz lieb im voraus. LG Rackine
Mitglied inaktiv - 25.03.2009, 15:26