Guten Tag!
Ich bin seit 2001 im Erziehungsurlaub (nacheinander Geburt meiner 3 Kinder). Meine damalige Arbeitsstelle liegt über 150 km entfernt. Das ist mir aufgrund der Kinder nicht zumutbar. Wie kann eine Kündigung/Aufhebungsvertrag aussehen, damit ich vom Arbeitsamt keine Sperre bekomme? Ich benötige vom AA erstmal Ünterstützung bezüglich Weiterbildung, da ich als Steuerfachangestellte jetzt 7 Jahre nicht gearbeitet habe.
Der Erziehungsurlaub endet zum 31.07.2008
Mitglied inaktiv - 20.05.2008, 14:08
Antwort auf:
Kündigung nach Erziehungsurlaub
Hallo,
sind Sie denn umgezogen? Wegen Ihrem Mann? Dann ist es kein Problem. Ansonsten, wenn Sie früher gefahren sind, hängt es von der Sachbearbeiterin ab.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.05.2008
Antwort auf:
Kündigung nach Erziehungsurlaub
Du kannst ganz normal kündigen mit der Begründung, dass dein Familienmittelpunkt nun zu weit entfernt wäre (sofern er das vorher nicht war!). Die Arge erkennt einen Umzug aus familiären Gründen als Kündigungsgrund an und erteilt dann keine Sperre.
Eleganter wäre es, aus diesem Grund einen Aufhebungsvertrag mit dem AG zu schließen.
Ps: Ich finde übrigens, dass du dich reichlich spät mit dem Thema befasst, wenn dein EU bereits am 31.7. endet - du hättest dich doch längst um eine Fortbildung bemühen können...
Gruß, Speedy
Mitglied inaktiv - 20.05.2008, 15:36