Hallo!
Habe bei meinem AG zwei Jahre Erziehungsurlaub beantragt,der am 31.12.08 endet.
Da mein AG umgezogen ist, kann ich danach dort nicht mehr weiter arbeiten.
Meine Frage: Kann ich schon jetzt nach dem 2.Jahr Erziehungsurlaub kündigen oder muß ich erst noch das 3. Jahr beantragen? und steht mir dann Arbeitslosenhilfe zu?
Mitglied inaktiv - 16.08.2008, 14:35
Antwort auf:
Erziehungsurlaub/Kündigung
Hallo,
Sie können das 3. Jahr nehmen, dann stehen Sie aber dem ARbeitsmarkt nicht zur Verfügung u erhalten auch kein ArbGeld I. Ist denn der Vertrag überhaupt gekündigt?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.08.2008
Antwort auf:
Erziehungsurlaub/Kündigung
Hallo Frau Bader,
habe meinen Vertrag noch nicht gekündigt. In meinem Arbeitsvertrag steht aber das die Kündigunsftist 4 Wochen nach Monatsende oder sechs Wochen nach Quartalsende beträgt. Oder muß ich wie ich hier auch schon so oft gelsen habe trotzdem die 3 Monate einhalten?
Mitglied inaktiv - 18.08.2008, 12:56
Antwort auf:
Erziehungsurlaub/Kündigung
Habe noch eine frage: wenn ich jetzt kündig, muß ich mich dann arbeitslos melden? Meine Tochter kommt erst in einem Jahr in den Kindergarten.Habe so lange keine Betreuungs möglichkeit für sie, heißt also das ich auf jeden fall noch ein Jahr zu Hause bleibe. Will meinem AG aber auch jetzt nicht sagen, dass ich noch ein Jahr den Erziehungsurlaub beantage ob wohl ich jetzt schon weiß das ich nach ablauf der 3 Jahr eh kündigen werde.
Mitglied inaktiv - 18.08.2008, 13:10