Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte mal eine Frage, vielleicht können Sie mir beantworten, wie ich vorgehen muß. Ich war bis zum Mutterschutz Pendlerin und bin wöchentlich gependelt. Nun ist es so, daß ich bei meinem Arbeitgeber, bei dem ich ja dann Anrecht auf einen Arbeitsplatz hätte nie mehr anfangen werde. Denn mit einem Kind und Pendeln, daß geht nicht, da auch mein Mann schon unterwegs ist. Nun hätte ich aus Gründen des Versicherungsschutzes bei meinem Arbeitgeber nach dem Mutterschutz erst einmal 2 Jahre Erziehungsurlaub beantragt. Ich kann ihm ja noch nicht kündigen, denn dann verliere ich ja meinen Versicherungsschutz, zumindest verstehe ich das so. Da mein Mann auch privat versichert ist, funktioniert ja keine Familienmitversicherung, denn entweder ich müsste mich freiwillig gesetzl. versichern (das kostet extra) oder bin beim meinem Mann in der privaten mit dabei, wobei da der Beitrag auch steigt. Kann ich veilleicht meinem Arbeitgeber irgendetwas mit reinschreiben in den Antrag auf Erziehungsurlaub, das ich nach den 2 Jahren den Anspruch auf einen Arbeitsplatz nicht annehme. Geht so etwas. Denn ich denke mal er ist nicht unbedingt erfreut, wenn ich jetzt nur die 2 Jahre beantrage und er denkt immer, ich könnte ja auch wieder kommen. Und somit wäre uns beiden geholfen. Er wüsste, daß ich danach nicht wieder erscheine und ich weiß, daß für die 2 Jahre mein Versicherungsschutz bestehen bleibt. Besten Danke Sandrinchen77
Mitglied inaktiv - 06.04.2006, 15:04