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Hallo Frau Bader, ich hab zwar schon mal gefragt, aber nach Ihrer Antwort kommt noch ne Frage auf. Also! Was ist, wenn ich meinen Urlaubsanspruch oder einen Teil davon nach den 8 Wochen MuSchu nach der Geburt nehme. Fängt dann mein EU auch später an und wie ist das dann mit dem Gehalt. Wird das dann bis Ende MuSchu gezahltoder bis Ende des dann genommenen Urlaubes? Vielleicht etwas verwirrend, aber so richtig Auskunft geben kan einem ja sonst keiner! Danke für Ihre Geduld mit uns vielen Kugeln! Liebe Grüße Ines
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Ich bin kein RA, aber erlaube mir zu antworten: Du kannst durchaus (wenn der AG mitspielt) den restlichen Urlaub nach den 8 Wochen MuSchu nach der Geburt nehmen. Dann beginnt logischerweise aich Deine Elternzeit (früher EU) auch später. Solange noch der "normale" Urlau läuft., gilt auch Dein ganz normalwer Arbeitsvertrag mit allen Leistungen des AGs. Und evtl. sogar NOCH mehr Urlaub, falls mit dem Urlaubsanspruch ein neuer Monat beginnt.... Aber vorsicht: Seit diesem Jahr mit der EZ (Elzternzeit) mußt Du aufpassen: Gesetzt den Fall, Dir wird tatsächlich im Anschluß an den MuSchu noch der Urlaub bewilligt, gilt nach dem neuen Gesetz eine Meldefrist für die EZ von 8 Wochen! Hab ich das klar rübergebracht? Désirée
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Hi, Désirée, danke für Deine Antwort. Könntest Dir Dein Geld auch leichter verdienen, oder *ggg*? Sag mal, wenn Du so viel weißt, weißt Du dann auch das? Man kann doch , wenn man von vornherein nur ein Jahr EZ beantragt, statt 600,00 900,00 DM Erziehungsgeld bekommen. Gibts da auch ab dem 7. Lebensmonat ne neue Bemessungsgrenze oder zählt das dann das ganze Jahr? Und was ist, wenn ich dann vielleicht doch länger zu Hause bleiben will. Man kann ja nie wissen?!! *g* Hab so viel Zeit nämlich nicht mehr, bin jetzt 29. SSW und schon ganz schön kugelig! Liebe Grüße Ines
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Hm... meine Arbeit macht mir Spaß, (deshalb bin ich ja auch nicht Zuhause geblieben) also ist mein Geld "leicht" verdient... ;-))) Aber jetzt zum Thema: Ganz ehrlich: Sooo richtig fit bin ich in der Elternzeit ab 1.1.01 noch nicht, denn das wird für mich (bzw. meinen Mann) erst so richtig um Nikolaus rum interessant..... *freu* :-) Aber die Einkommensgrenzen ändert sich auf jeden Fall nach 6 Monaten, egal ob 600,- oder 900,- DM. Und man muß sich auch zu Beginn für 600,- oder 900,- entscheiden und kann nur in Härtefällen das ändern. Meine Quelle: http://www.bmfsfj.de/services/externalViews/ExternalViews.jsp?contentId=27548&Thema=79&doctype=87 Hilft das? Désirée
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Hallo Desiree, wir sind uns schon im Forum Baby und Job begegnet. Ich gratuliere zum Zweiten *freu*. Mein Zeites kommt im August. Dann sollte vieleicht ein neues Forum eingerichtet werden: 2Babys und Beruf *g* Gruß Silke
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Hallo Desiree, wir sind uns schon im Forum Baby und Job begegnet. Ich gratuliere zum Zweiten *freu*. Mein Zeites kommt im August. Dann sollte vieleicht ein neues Forum eingerichtet werden: 2Babys und Beruf *g* Gruß Silke
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Hilft nicht. Geht leider nicht. Irgendein Tipp-Fehler?! Würde gerne mal da drauf sehen. Bis bald. Ines
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Was geht nicht? o.T.
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o.T.
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Hallo! Danke für die Glückwünsche! Ich hoffe, Euch geht es so gut wie mir! Alles liebe, Désirée
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Hallo Ines, die Adresse lautet: dalchow@brimail.de Gruß Silke
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