Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmal: Unterhalt für 1. Kind / Erziehungsurlaub für 2. Kind

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nochmal: Unterhalt für 1. Kind / Erziehungsurlaub für 2. Kind

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Guten Tag Frau Bader, wie ich in meinem ersten Posting vom 16.03.2002, 16:14 bereits geschrieben habe, zahlt mein Mann nur für sein Kind aus erster Ehe Unterhalt. Unser Plan: Wir wünschen uns ein gemeinsames Kind. Er soll zu Hause bleiben, ich will weiter arbeiten gehen. Wir zahlen (d. h. ich zahle dann) auch weiterhin den Kindesunterhalt gemessen am letzten Unterhalt vor dem EU meines Mannes. Frage 1: Darf mein Mann, wenn ich den Unterhalt übernehme (es ging niemals um Kürzung o. ä.) den EU antreten, oder ist das grundsätzlich verboten, da - wie der Himmel es so will - wir uns trennen könnten (Utopie) und dann der Unterhalt seines 1. Kindes gefährdet werden könnte? Frage 2: Mein Mann und ich sind z. Zt. jeder in einer gesetzlichen Krankenkasse. Das Kind aus erster Ehe ist über meinen Mann familienkrankenversichert, seine Exfrau ist als Beamtin freiwillig versichert. Wenn mein Mann in den EU ginge, würde er doch bei mir mitversichert. Wie würde das Kind dann krankenversichert? Vielen Dank für Ihre 2 Antworten im voraus. Viele Grüße Sabine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Sabine, 1. Wenn der U gesichert ist, kann er in EU gehen 2.Sorry, weiß ich nicht genau. Bevor ich was falsches sage, fragen Sie lieber die KK Gruß, NB


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