Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, mein Mann wurde mit 20 Jahren ungewollt Vater. Die damals geschlossene Zweckehe mit der Mutter ist bereits nach 2 Jahren gescheitert. Seitdem zahlt mein Mann an sein Kind regelmäßig den erforderlichen Unterhalt. Seit knapp 10 Jahren sind mein Mann und ich nun ein Paar, seit 2,5 Jahren verheiratet. Wir wünschen uns nun gemeinsame Kinder. Da ich als Frau 30% mehr verdiene als mein Mann, mein Mann auch eher der ruhigere, häusliche und geduldigere Typ von uns beiden ist, würde er gerne den Erziehungsurlaub nehmen, ich möchte nach einer kurzen Erholungsauszeit wieder ins Geschäft. Unter welcher Konstellation ist das möglich? Wir könnten uns vorstellen, auch weiterhin den Unterhalt gemessen am letzten Gehalt meines Mannes zu begleichen. Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus. Viele Grüße Sabine
Liebe Sabine, aus Ihrem Posting geht nicht hervor, ob er auch an die Kindsmutter Unterhalt zahlt, ich gehe aber davon aus. Es besteht für ihn eine sogen. Unterhaltsverpflichtung, d.h., er muss auf jeden Fall für beide den U. weiter bezahlen und kann ihn nicht wegen EU kürzen. Der U. für das 1.Kind wird geringfügig weniger, weil die Düsseldorfer Tabelle auf 2 Ki. ausgelegt wird und er deshalb mir einem KInd eine halbe Stufe mehr bezahlt hat. Gruß,NB
Mitglied inaktiv
Hallo, wenn Ihr denn Unterhalt für Kind 1 weiter so zahlt, könnt Ihr das machen. Allerdings ist zu bedenken, daß Ihr eventuell in der Düsseldorfer Tabelle eine Stufe runter rutscht, da mehr Unterhaltsempfänger da sind. Also auf Grundlage des letzten Gehaltes ausrechnen und dann ggf. diesen Betrag überweisen. Ansonsten könnt Ihr machen was Ihr wollt....
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