Mitglied inaktiv
Hallo! Habe ihre Antwort leider nicht ganz verstanden... Die Frage war ob ich, wenn ich in etwa 500 Euro monatlich dazu verdiene, von meinem Ex weniger Unterhalt bekommen (bisher 750). Ich habe vor der Ehe gearbeitet und auch 3 Jahre in der Ehe. Dann kam das 1. Kind dann das 2. Ich habe bis jetzt nicht mehr gearbeitet. Geschieden sind wir seit 2 Jahren. Vielen Dank nochmal für ihre Bemühungen Carmen
Halo, es wird nicht angerechnet, wenn es sichum eine überobliegenheitspflichtige Tätigkeit handelt-Sie also nicht arbeiten müssten. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
wenn du arbeitest und dazu verdienst dann er braucht nicht so viel unterhalt zahlen finde auch OK so!
Mitglied inaktiv
Hallo ! Wenn Du zum Zeitpunkt der Trennung nicht gearbeitet hast wird es nicht angerechnet -vorrausgesetzt das jüngste Kind ist noch keine 8 (das Alter kann sich bei mehreren Kindern erhöhen auf 12 oder 14 ) LG Julia
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