Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich bin jetzt in der Elternzeit und arbeite halbtags bei meinem alten Arbeitgeber. Die Arbeitszeit ist flexibel, wobei aber eine Kernarbeitszeit definiert ist, d.h. dass ich von 9,30 bis 12,00 Uhr anwesend sein muss. Ich arbeite in einer Dienstleistungfirma und es ist nicht möglich, dass man jeden Tag genau 4 Stunden arbeitet. Es sollte so sein, dass man an manchen Tagen mehr arbeitet und an anderen wieder weniger, so dass man im Durchsnitt 20 Stunden am Tag arbeitet. Weil es aber so viel zu tun gibt, sammelt man viele Gleitzeitstunden, die man aber nicht abbummeln kann. Letzte Woche musste ich schon aufpassen, damit ich nicht über 30 Stunden komme. Meine Frage ist, ob diese Gleitzeitstunden als Überstunden zu betrachten sind und ob man sich dagegen irgendwie wehren kann. Dana
Liebe Dana, das kommt auf den geschlossenen Vertrag drauf an. Ich würde das grundsätzlich klären: Bezahlung oder genauer Dienstschluss. Alles andere klingt für mich nach Ausnutzung. Gruß, NB
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Hallo Frau Bader, hier kurz meine Daten: EG plus bis Mitte Oktober 23, Elternzeit bis Mitte Dez 23. Wenn ich bei meinem jetzigen AG kündige u dann ohne Unterbrechung eine neue Anstellung annehme dann endet meine EZ mit der Kündigung? Könnte ich mir das restliche Elterngeld bis Ende Juni in Summe auf einmal auszahlen lassen? So dass ich mi ...
Wenn ich mir Überstunden auszahlen lasse, wird dies auf mein EGPlus angerechnet und abgezogen?
Liebe Frau Bader, Zur Situation: Wir erwarten Anfang September unser erstes KInd. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft Ende Januar 2024 aus, eine Verlängerung plant der Arbeitgeber leider nicht. Ich habe zusammengerechnet noch genau einen Monat Überstunden und Urlaub. Mein Freund und ich planen die Elternzeit bzw. das Elterngeld aufzuteilen. ...
Guten Abend Frau Bader,
Hallo, kurz nach dem ich schwanger wurde, bekam ich das Arbeitsverbot. Bei der Aufregung habe ich es nicht realisiert und weiter zur Arbeit gekommen. In den nächsten 4,5 Monaten habe ich Urlaub genommen und war mal krankgeschrieben. Danach habe ich wieder mal die Ärztin besucht. Dann hat es sich herausgestellt, das ich die ganze Zeit Arbeitsverb ...
Hallo Frau Bader Ich habe eine Problem und zwar ich bin derzeit in Elternzeit und wollte nun meine Überstunden auszahlen lassen die ich noch habe wir reden hier von 89,5h plus 7 Tage Urlaub. Nun habe ich ein Schreiben erhalten das ich derzeit nicht arbeite das AV ruht und somit keine Überstunden ausgezahlt werden können. Mein AG möchte das ich me ...
Hallo Frau Bader, ich bin schwanger in der 19 ssw und seid ca Mitte Februar im BV welches von meinem AG ausgesprochen wurde. ich habe am Anfang des BV in unserer PA gefragt wie es mit der Auszahlung der Überstunden laufen wird und mir wurde gesagt es sei kein Problem egal wann! (In der normalen Anstellung können wir jeden Monat individuell ...
Sehr geehrte Frau Bader, verfallen bereits beantragte aber noch nicht angetretene Überstunden, wenn zur gleichen Zeit ein Beschäftigungsverbot (BV) gilt? Beispiel: Überstunden beantragt und genehmigt vom 15.08.-31.08.2024. BV ab 01.08.2024. Falls dies nicht der Fall ist, hätten Sie eine Rechtsgrundlage (Gesetzestexte oder Gerichtsurteil) ...
Liebe Frau Bader, während seiner Elternzeit mit Basis-Elterngeld würde mein Partner auch die Auszahlung seiner Überstunden erhalten. Jetzt scheint die Anrechnung aufs Elterngeld davon anzuhängen, ob die als Lohn oder Einmalzahlung ausgewiesen sind, wie ich früheren Antworten von Ihnen entnehmen konnte. Wenn diese nicht als Lohn bezeichnet sind, ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber vor Eintritt meiner Schwangerschaft regelmäßig Überstunden gemacht (20 - 30 Stunden pro Monat) , welche monatlich ausbezahlt wurden. Nun darf ich aufgrund der Schwangerschaft nach dem Beschäftigungsverbot laut Mutterschutzgesetz keine Überstunden mehr leisten, was zu finanziellen Einbuße ...
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