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Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite seit 1999 in dieser Praxis, gleich nachdem sie Eröffnet wurde. Wir sind momentan 9 Angestellte, 6 VZ - 2 davon in EZ 2 TZ 1 Azubi ich habe nochmal meine ursprüngl. Nachricht angefügt... Ist es sinnvoll noch eien Berufsrechtschutz abzuschließen? Danke "Sehr geehrte Frau Bader, ich habe noch eine Frage zur Kündigung. Im April fange ich, nach Ende meiner 2-jähr. Elternzeit wieder bei meinem alten AG an. Ich hatte um TZ -30 Stunden gebeten. Mein Ag machte mir ein Angebot über 20 Stunden oder wie bisher 40 Stunden. Ich teilte meinem AG mit, das ich 20 Stunden nicht annehmen kann,wegen der zusätzl Kosten (Krippenplatz, Autokauf, Kfz Vers. etc). Meine Vermutung, mein AG wollte meine Vertretung8was unser Lehrling war) gerne voll behalten und mich dann gaanz schnell kündigen. Sie schrieben mir, es müßte die soz. Auswahl beachtet werden. Was heißt das genau? Dafr mein AG mich mit einem Kind einfach entlassen? Und dafür die Vertretung für mich, die ledig und kinderlos ist behalten? Wie verhalte ich mich weiter? und wie , wenn ich doch eine Kündigung bekomme? Danke"
Hallo, Unter folgenden Voraussetzungen genießen Sie Kündigungsschutz, wenn in Ihrem Betrieb lediglich mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt sind: * Arbeitsvertrag vor/ am 31.12.2003 * am 31.12.2003 mehr als fünf Arbeitnehmer (Sie selbst inkl) * In Ihrem Betrieb bestehen auch zum Kündigungszeitpunkt noch mehr als fünf Arbeitsverhältnisse, die ebenfalls am 31.12.2003 bereits bestanden haben. Liebe Grüsse, NB
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Guten Tag, mir wurde gekündigt und ich habe Klage eingereicht. Nun bin ich in einer Situation wo ein eventueller Annahmeverzugslohn entsteht, das heißt ich bin gekündigt, das Urteil hieß Kündigung unwirksam und es wurde Berufung eingelegt. Nun muss ich mich woanders bewerben, damit ich weiterhin später den Lohn bekomme. Ich arbeite wegen meines Ki ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
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Hallo, meine Tochter ist seit März in der Krippe. Da wir keine Konstanz in der Bezugsperson haben, werden wir zum 17.11. in eine andere Krippe wechseln und haben hierfür schon einen Platz bekommen. Normale Kündigungsfrist sind 3 Monate und wir wären damit am 31.1. und hätten natürlich doppelte Gebühren. Am Elternabend Mitte Oktober wurd ...
Hallo Frau Bader, derzeit in EZ bis 31.12.26. Ggf. Neuer AG zum 1.12.26, kann ich kündigen beim alten AG zum 30.11.26 und die EZ vorzeitig beenden? danke! freundliche Grüße
Sehr geehrte, ich benötige eine rechtliche Einschätzung zu meiner aktuellen Situation. Ich bin seit 2022 in Vollzeit bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Meine Elternzeit endet demnächst. Aufgrund der Betreuungssituation meines Kindes ist es mir jedoch nicht möglich, im Schichtsystem (Spät- oder Wochenendschichten) zu arbeiten. Ich habe me ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
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